Archiv-Beitrag vom 23.10.2020Corona: Tablets für Schülerinnen und Schüler
Bereits in den Sommerferien hatte die Stadt Mülheim an der Ruhr in einem ersten Schritt die Beschaffung von 400 Tablets eingeleitet, damit Schülerinnen und Schüler ohne eigenes digitales Endgerät in Fällen von Distanzunterricht nach den Sommerferien, ausgelöst durch Quarantänefälle, ein entsprechendes Leihgerät von der Schule zur Verfügung gestellt bekommen können. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten wurde der Auslieferungstermin mehrfach verschoben. Am 22. Oktober 2020 konnten Oberbürgermeister Marc Buchholz und Stadtkämmerer Frank Mendack diese 400 Geräte endlich im Rathaus in Empfang nehmen.
Tablets für Schülerinnen und Schüler ohne eigenes digitales Endgerät in Fällen von Distanzunterricht. Oberbürgermeister Marc Buchholz (rechts) und Stadtkämmerer Frank Mendack nehmen 400 Geräte in Empfang.
Foto: Walter Schernstein
Dort werden die Geräte nun entsprechend für eine schulische Nutzung vorbereitet und konfiguriert bevor der überwiegende Teil der Geräte dann voraussichtlich in der übernächsten Woche an die Schulen weitergegeben wird. Einige Geräte werden noch zentral vorgehalten, um bei erneuten Quarantänefällen, die betroffen Schulen dann zielgerichtet zusätzlich auszustatten. Die vom Bund und Land aufgelegten Sofortausstattungsprogramme für die Schüler- und Lehrerschaft ermöglichen es, dass nun im Nachgang noch eine Vielzahl weiterer Geräte ausgeschrieben und beschafft werden kann. Die Vorbereitungen der entsprechenden Ausschreibungen hierfür sind in vollem Gange.
Hierüber hat Oberbürgermeister Buchholz am Donnerstag, 22. Oktober 2020 auch die Schulleitungsvertreterinnen und -vertreter aus den einzelnen Schulformen im Rathaus informiert. Diese außerplanmäßige Zusammenkunft diente dem Austausch mit Blick auf den Schulbeginn am 26. Oktober 2020 im Lichte der derzeitigen Entwicklung des Infektionsgeschehens in Mülheim an der Ruhr.
In Anwesenheit des Gesundheitsamtes wurden die Regelungen diskutiert, die sich aus einer Rundmail des Schulministeriums an die Schulen ergeben:
- Die Maskenpflicht auch während des Unterrichts am Sitzplatz wird für die weiterführenden Schulen wieder verpflichtend eingeführt
- Grundschüler können sich innerhalb des Klassenraums auch weiterhin frei ohne Maske bewegen
- Präsenzunterricht wird den Schulen weiterhin als Regelform auferlegt
Auch das Thema „Lüften“ wurde in diesem Zusammenhang noch einmal aufgerufen. Die Lüftungsvorgaben wurden bereits vor den Herbstferien an den Schulen praktiziert. Unterstützend wurde die Anbringung von Infokärtchen mit den Lüftungshinweisen in den Unterrichtsräumen zugesagt. Ergänzend wurde auch eine App vorgestellt, die bei der Berechnung von Lüftungsintervallen mit Erinnerungsfunktion behilflich sein kann.
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Stand: 23.10.2020
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