Inklusion im Schulbereich
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert.
Schüler*innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinbildenden Schule angeboten. Darüber hinaus haben Eltern jedoch auch weiterhin die Möglichkeit für ihr Kind die Förderschule als Lernort zu wählen.
Ziel der Stadt Mülheim an der Ruhr ist es, mit Unterstützung des Landes, bis zum Jahr 2020 eine inklusive Bildungslandschaft zu schaffen.
Durch die gemeinsame Arbeit in verschiedenen Arbeitskreisen und durch Dialog mit vielen Expert*innen entwickelt sich in Mülheim ein gemeinsames Verständnis für den Inklusionsprozess, bei dem alle Verantwortlichen teilhaben können, sodass Inklusion in Mülheim gelingt.
Inklusionskoordinator*innen
Xenia Dally (Sonderpädagogin), Cornelia Waldheuer (Sonderpädagogin) und Christian te Heesen (Sonderpädagoge) sind vom Land Nordrhein-Westfalen für das Schulamt der Stadt beauftragt, die inklusive Schulentwicklung zu begleiten und zu unterstützen.
Bei Fragen rund um das Thema Inklusion in der Schule geben die Inklusionskoordinator*innen gerne Auskunft unter der Telefonnummer 0208 / 455-4582. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zur Inklusionskoordination.
Aktuelle kommunale Anknüpfungspunkte
Facharbeitsgruppe Inklusion
Die Facharbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretenden der Schulaufsicht und kommunalen Verwaltungsmitgliedern. Gemeinsam stimmen sie Arbeits- und Gremienstrukturen ab und bearbeiten zentrale Handlungsfelder im schulischen Inklusionsprozess.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums.
Kontakt
Kontext
Stand: 28.09.2022
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