Datenschutzhinweise des Veterinäramtes und der Lebensmittelüberwachung
Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortliche Stelle:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 455-0
E-Mail: versenden
Datenschutzbeauftragter:
Dr. Marco Plehn
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: versenden
2. Welche Daten werden verarbeitet und woher kommen sie?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen beziehungsweise von Dritten (zum Beispiel externen Behörden, Tierseuchenkasse, Polizei, Privatpersonen und mehr) erhalten haben. Es handelt sich dabei um Daten zur Person, sogenannte Stamm- und Kommunikationsdaten.
3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten Ihre Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW), des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW), des Tierschutzgesetzes (TierSchG), des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG), des Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG), des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG), des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), des Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG), des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), sowie der einschlägigen Nebengesetze und der entsprechenden Verordnungen aus den vorgenannten Bereichen sowie des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), der Strafprozeßordnung (StPO), des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) und des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW).
Die Datenerhebung erfolgt zu folgenden Zwecken:
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Stadt Mülheim an der Ruhr unterliegt, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO
- zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Stadt Mülheim an der Ruhr übertragen wurde, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO
4. Wer bekommt meine Daten?
Es erhalten nur diejenigen Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten brauchen. Teilweise bedienen wir uns zur Erfüllung unserer Aufgaben externer Dienstleister*innen, die Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Die Dienstleistenden kommen zum Beispiel aus den Bereichen IT und Telekommunikation, Druck und Versand.
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.
5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist.
Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.
6. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Sie haben das Recht auf Auskunft zu den über Sie verarbeiteten Daten sowie das Recht auf Widerruf von Einwilligungserklärungen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie das Recht auf Berichtigung und Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung und der Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner haben Sie ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Düsseldorf.
7. Habe ich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Zur Aufgabenerfüllung müssen Sie der Stadt Mülheim an der Ruhr nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Erfüllung der Aufgabe beziehungsweise der Begründung, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Um über Leistungsanträge entscheiden zu können, benötigen wir bestimmte Daten. Es kann sein, dass Leistungen nicht oder nur teilweise gewährt werden können, entzogen werden oder dass sich die Bearbeitung verzögert, wenn Sie uns Ihre Daten nicht bereitstellen. Ferner werden wir in der Regel den Abschluss des Vertrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und gegebenenfalls beenden müssen.
Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVOSie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Stadt Mülheim an der Ruhr |
Kontakt
Stand: 26.04.2023
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