Rathausbeflaggung ab 18. Mai 2024: 75. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

Rathausbeflaggung ab 18. Mai 2024: 75. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

Anlässlich des Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes im Jahre 1949 ist der Mülheimer Rathausturm vom 18. bis zum 22. Mai 2024 beflaggt.

In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude wie das Mülheimer Rathaus zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Gehisst werden grundsätzlich die Flaggen des Bundes und des Landes. Daneben ist zu bestimmten Anlässen auch die Europaflagge zu hissen. - Anke van Löchtern

Foto: Anke van Löchtern

In diesem Jahr jährt sich die Verkündung des Grundgesetzes zum 75. Mal. Der Beflaggungszeitraum beginnt mit dem Beginn der Abstimmungen des vom parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossenen Grundgesetzes in den Ländern am 18. Mai 1949 und erstreckt sich – aufgrund des regelmäßigen Beflaggungstages am 23. Mai – bis zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in einer Sitzung des Parlamentarischen Rates feierlich verkündet und trat damit in Kraft. 

Hier finden Sie weitere Informationen zu Beflaggungstagen.

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Stand: 17.05.2024

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