Hairstyle ohne Hautpilz - so schützen Sie Ihre Kundschaft

Hairstyle ohne Hautpilz - so schützen Sie Ihre Kundschaft

Derzeit häufen sich Meldungen über Pilzinfektionen nach Besuchen von Friseursalons oder Barber-Shops. Um Infektionen zu erkennen und vorzubeugen erhalten Sie anbei einige Informationen.

Einem Mann werden bei einem Friseurbesuch die Haare geschnitten. Er sitzt mit dem Rücken zum Betrachterin. Der Friseur hält einen weißen Kamm und eine Schere in der Hand. - Gesundheitsamt - Canva von progressmanFoto: Canva

Um welche Erreger handelt es sich?
Auslöser soll zumeist Trichophyton tonsurans sein, eine Fadenpilzart die durch Kontakt übertragen werden kann.

Woran erkennen Sie eine Infektion?
Eine Infektion erkennen Sie an juckende, schuppende, Hautrötungen im Kopf-, Nacken- oder Bartbereich. 

Ist eine Infektion gefährlich?
Die Pilzerkrankung ist gut und in der Regel folgenlos behandelbar. In den meisten Fällen reicht eine äußerliche Behandlung aus. Insbesondere nach Schnittverletzungen kann es in Einzelfällen zu eitrigen Infektionen kommen. Diese erfordern unter Umständen eine weitergehende Behandlung zum Beispiel mit Tabletten. Über die notwendige Behandlung entscheidet Ihr Hausarzt/Hausärztin oder Ihr Dermatologe/Dermatologin.

Die wichtigsten Hygieneregeln für Barber-Shops und Friseursalons
Alle Friseurbetriebe und Barber-Shops unterliegen der Hygiene-Verordnung NRW. Diese umfasst alle wichtigen Pflichten und Anweisungen, die für den hygienisch einwandfreien Betrieb zu erfüllen sind.

Hygieneplan
Zur Sicherstellung des hygienisch einwandfreien Handelns aller Mitarbeitenden muss ein individueller Hygieneplan erstellt werden, in dem alle Maßnahmen der Reinigung, Desinfektion und persönlichen Hygienemaßnahmen festgelegt werden. Auch der Umgang mit Hautauffälligkeiten oder Läusebefall der Kundschaft wird hier festgelegt.

  • Der Hygieneplan muss alle im Salon genutzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel aufführen, bei Wechsel der Mittel ist auch eine Aktualisierung des Hygieneplans notwendig.
  • Alle Mitarbeitenden müssen den Hygieneplan kennen um sich entsprechend korrekt verhalten zu können. Er muss jederzeit frei zugänglich sein (schriftlich oder digital).
  • Einmal jährlich muss der Plan auf Aktualität überprüft und die Mitarbeitenden nachgeschult werden.

Fünf wichtige Inhalte eines Hygieneplans:

Handhygiene
Vor jeder Kundschaft, nach Ablegen von Einmalhandschuehen und nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten gilt es sich die Hände zu desinfizieren. Nach dem Toilettengang und bei sichtbarer Verschmutzung gilt es die Hände gründlich zu waschen. Bei Tätigkeiten, bei denen Verletzungen auftreten können (zum Beispiel beim Rasieren), beim Umgang mit Chemikalien (zum Beispiel im Umgang mit Instrumentenreiniger) und bei der Arbeit an krankhaft veränderter Haut sind Einmalhandschuhe zu tragen.

Hautschutz
Häufiger Kontakt mit Wasser oder häufiges Desinfizieren der Hände können den Hautschutzmantel beschädigen. Aus diesem Grund müssen Salons Ihren Mitarbeitenden Hautschutzcremes zur Verfügung stellen, die mindestens vor und nach Arbeitsbeginn angewendet werden sollten.

Reinigung und Desinfektion
Es dürfen nur Desinfektionsmittel verwendet werden, die nachgewiesenermaßen wirksam sind. Entsprechende Prüfungen führt zum Beispiel der Verbund angewandter Hygiene durch. Geprüfte Mittel finden Sie hier. Nach jedem Gebrauch sind Scheren, Scherköpfe, Schneidemaschinen und Rasiermesser zu reinigen und zu desinfizieren. Hierfür muss ein mindestens begrenzt viruzides Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit genutzt werden. Weist die Haut der Kundschaft irgendeine Veränderung auf (wie Rötungen, Pickel, Wunden, Schorf) reicht eine Sprühdesinfektion nicht aus! Jegliche Bürsten, Kämme, Scheren und Scherköpfe müssen nach dem Einsatz in ein Desinfektionsbad eingelegt werden.

WICHTIG: Desinfektionsmittel aus der Drogerie oder dem Friseurbedarf sind in der Regel nicht nachgewiesen wirksam und für den professionellen Einsatz nicht geeignet!

Umgang mit Textilien

Umhänge müssen mit Papierhalskrause verwendet oder nach jeder Kundschaft gewaschen werden. Handtücher müssen ebefalls nach einmaliger Benutzung gewaschen werden. Waschgang: mindestens 60°C, Vollwaschmittel oder Desinfektionswaschmittel, Vollwaschgang (keine Kurzwäsche!)

Rasiermesser / Rasierklingen
Klingen und scharfe Rasiermesser können schlimmstenfalls zu tiefen Schnitten führen. Da durch Blut schwerwiegende Infektionskrankheiten übertragen werden können sollten unbedingt Einmalartikel verwendet werden! Mehrfach verwendete Klingen und Rasiermesser müssen sterilisiert werden. Hierzu benötigen Sie zugelassene Sterilisatoren, die nur durch sachkundiges Personal betrieben werden dürfen und regelmäßig gewartet und geprüft werden müssen. Das Amt für Gesundheit und Hygiene in Mülheim an der Ruhr rät ausdrücklich vom Wiederverwenden von Klingen und scharfen Rasiermessern ab!

Bei Fragen stehen Ihnen unten genannte Kontaktpersonen gerne zur Verfügung. Im Anhang finden Sie Material zum Thema Desinfektionsmittelkunde, MAGS Hygieneverordnung und einen Reinigungsplan.

Kontakt

Kontext


Stand: 25.07.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel