Bebauungspläne (RIS)

Bebauungspläne (RIS)

Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan, Maßstab 1:500 bis 1:2000) ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung kleinerer Gemeindeteile.

Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderliche Maßnahmen.

Bildauschnitt verbindlicher Bauleitplan (groß) - Dezernat I - Repräsentation, Zentrale Verwaltungssteuerung, Wirtschaftsförderung

Im Bebauungsplan werden

  • Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • Bauweise, Baulinien, Baugrenzen,
  • Verkehrsflächen,
  • Ver- und Entsorgungsanlagen,
  • Grünflächen,
  • Flächen für die Landwirtschaft und Wald,
  • Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,
  • gestalterische Festsetzungen nach § 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW),
  • nachrichtliche Übernahmen,
  • Kennzeichnungen,
  • sonstige Festsetzungen,
  • Hinweise und sonstige Signaturen
    dargestellt.

Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung in GROG geführt.

Hier werden alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne und die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne dargestellt.

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Stand: 02.10.2024

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