Energiesparlampen
Vorsicht bei defekten Energiesparlampen!
Durch eine Verordnung der Europäischen Union sind Glühlampen nicht mehr zugelassen. Es findet nur noch ein Abverkauf der vorhandenen Bestände statt. Verbrauchende sind angehalten auf Alternativen wie LED's, Halogen- oder Energiesparlampen umzusteigen.
Während die Entsorgung von herkömmlichen Glüh-, Halogenlampen und LED's noch relativ problemlos anzusehen war, stellt die Entsorgung von Energiesparlampen ein Problem dar. Ursache hierfür ist der hohe Quecksilbergehalt.
Wohin mit defekten Energiesparlampen?
Über 120 Millionen quecksilberhaltige Leuchtmittel fallen in Deutschland jährlich an, Tendenz stark steigend. Doch nur etwa 35 Prozent werden ordnungsgemäß als Sondermüll entsorgt.
So genau steht es auch nicht auf den Verpackungen: Lediglich der grüne Punkt weist auf die besondere Situation hin. Erst der Lampensockel zeigt unmissverständlich, dass der Abfalleimer der falsche Ort für Schadstoffe wie Quecksilber ist.
Vorsicht ist angesagt, wenn eine Sparlampe im Haushalt zerbricht! Zwar liegen die maximal acht Milligramm Quecksilber pro Lampe unter den gesetzlichen Grenzen der Gefahrenstoff-Verordnung. Da das Quecksilber aber schon bei Raumtemperatur verdampft, sollte man den Raum verlassen und mindestens 15 Minuten lüften.
Die Bruchstücke sollten mit Einmalhandschuhen eingesammelt werden und in einer fest verschlossenen Plastiktüte zur Sammelstelle für Sondermüll gebracht werden.
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Stand: 14.09.2020
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