Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige - neue Version

Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige - neue Version

Friedhöfe sind Orte des Trauerns und Gedenkens, aber auch der Muße und Erholung.Wenn eine Person zu Lebzeiten keine Vorsorge für seinen Tod getroffen hat und im Sterbefall keine bestattungspflichtigen Angehörigen zu ermitteln sind, wird die Bestattung durch das Ordnungsamt veranlasst.

Die Beisetzung wird auch dann veranlasst, wenn sich die Angehörigen weigern, der Bestattungspflicht nachzukommen.
Das befreit die Angehörigen aber nicht von der grundsätzlichen Bestattungspflicht. Sie werden somit gegenüber der Ordnungsbehörde kostenpflichtig. Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, entbindet es die Angehörigen nicht von der Bestattungspflicht.

Durch § 8, Absatz 1 Bestattungsgesetz (BestG) ist grundsätzlich geregelt, dass Angehörige zur Bestattung verpflichtet sind.

Angehörige im Sinne des BestG sind in folgender Reihenfolge:

  • Ehegatten
  • eingetragene Lebenspartner
  • Volljährige Kinder
  • Eltern
  • Volljährige Geschwister
  • Großeltern
  • Volljährige Enkelkinder

Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO, Ordnungsamt, Allgemeine Gefahrenabwehr (32-11)

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

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Stand: 10.12.2024

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