Ehrenpatenschaften

Ehrenpatenschaften

Sieben Paar Gummistiefel. Symbolbild für Ehrenpatenschaften. Die Stadt übernimmt auf Wunsch bei der Geburt des 5. Kindes einer Familie die Ehrenpatenschaft, der Bundespräsident bei der Geburt eines 7. Kindes. - Pixabay

Die Stadt Mülheim an der Ruhr übernimmt bei der Geburt des fünften Kindes einer Familie die Ehrenpatenschaft.
Voraussetzung ist, dass zurzeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens fünf lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Die Eltern können einen Antrag auf Ehrenpatenschaft an das 
Büro des Oberbürgermeisters
Am Rathaus 1 (Eingang: Schollenstraße 4)
Telefon 0208 / 455-1300
E-Mail irene.giesen@muelheim-ruhr.de 

(möglichst innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes) stellen.

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft bei der Geburt eines siebten Kindes, wenn zurzeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen. Das Patenkind muss Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.

Ein Antrag muss ebenfalls im Büro des Oberbürgermeisters gestellt werden.

Die jeweilige Ehrenpatenschaft wird durch eine Urkunde dokumentiert, die durch den Oberbürgermeister oder seine Vertretung überreicht wird.

Unterlagen

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Vorlage der Geburtsurkunde

Kontakt

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Stand: 17.06.2024

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