Ehrung von Alters- und Ehejubiläen
Ehe- und Altersjubilare werden, sofern der Wunsch dazu besteht, durch die Stadt in besonderer Weise geehrt.
Altersjubiläen
Bei Altersjubiläen wird diese Ehrung von der Stadt erstmals bei Vollendung des 90. Lebensjahres vorgenommen, dann wieder bei dem 95. und dem 100. Geburtstag. Ab dem 100. Geburtstag ist jedes Jahr ein Glückwunsch vorgesehen.
Im Allgemeinen sind die Altersjubiläen der Stadt bekannt. Sicherheitshalber können die betreffenden Bürger*innen, Verwandte oder Bekannte aber auch beim Büro des Oberbürgermeisters unter der Telefonnummer 0208 / 455-1300 anrufen und sich erkundigen.
Ehejubiläen
Zum 50., 60., 65., 70. oder 75. Hochzeitstag ist eine Ehrung durch die Stadt möglich.
Wird eine städtische Ehrung gewünscht, muss der Termin mindestens einen Monat vorher im Büro des Oberbürgermeisters, Am Rathaus 1 (Eingang Schollenstraße 4) - Raum A.212, bekannt gegeben werden. Die Vorlage des Familienbuches ist dazu notwendig. Maßgebend ist bei Ehejubiläen das Datum der standesamtlichen Trauung!
Ab der Vollendung des 100. Lebensjahres sowie bei 65., 70. oder 75. Hochzeitstagen erfolgt eine schriftliche Gratulation durch den Bundespräsidenten und den Ministerpräsidenten.
Die Stadt überreicht bei allen Alters- und Ehejubiläen Blumen und eine Urkunde.
Kontakt
Stand: 26.09.2024
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