Einbahnstraßenregelung für Frohnhauser Weg am 24. Februar

Einbahnstraßenregelung für Frohnhauser Weg am 24. Februar

+++Update+++

Die Rückschnittarbeiten am Frohnhauser Weg zwischen Blücherstraße und Geitlingstraße werden auf Samstag, 24. Februar 2024 von 8 Uhr bis 15 Uhr verschoben.

+++++++++++++++

Baustelle mit Sperrung. Im Vordergrund sieht man eine gelbe Baustellen-Warnleuchte. - Canva

Foto: Canva

Wegen dringender Rückschnittarbeiten wird am Samstag, 17. Februar 2024 von 8 Uhr bis 15 Uhr der Frohnhauser Weg zwischen Blücherstraße und Geitlingstraße einseitig gesperrt. Es erfolgt eine Einbahnstraßenregelung ab Blücherstraße in Fahrrichtung Rhein-Ruhr-Zentrum. Für den Gegenverkehr wird eine Umleitung über Geitlingstraße und Alexanderstraße eingerichtet.

Der Abstand vom Strauchaufwuchs zur Fahrbahnkante sowie das Lichtraumprofil der Bäume muss zwingend vor Beginn der Vogelbrutzeit wiederhergestellt werden. Die Arbeiten sollen planmäßig am Samstag bis 15 Uhr beendet sein. 

Kontakt


Stand: 03.12.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel