Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, SGB IX
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die Zuständigkeiten sind auf verschiedene Träger*innen verteilt.
Das Sozialamt der Stadt Mülheim an der Ruhr ist zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe an Personen mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung vom Schuleintritt bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II.
Diese Leistungen beinhalten:
- Hilfen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX (Integrationshelfer*innen, Autismustherapie, heilpädagogische Leistungen, Hilfsmittel)
- Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX (Integrationshelfer*innen im Freizeitbereich)
Kontaktdaten Leistungsgewährerinnen:
Antje Poets (Buchstabe A-J)
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208/4555084
Mail: versenden
Sarah Kukasch (Buchstabe K- Z)
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208/4555097
Mail: versenden
Kontaktdaten pädagogische Fachkräfte:
Marie-Sophie Jungkurth (Buchstabe A- E)
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208/4555922
Mail: versenden
Lena Sittnick (Buchstabe F- L)
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208/4555974
Mail: versenden
Vivian Sternberg (Buchstabe M- Sch)
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Mail: versenden
Andrea Reuschel (Buchstabe Se- Z)
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon 0208/4555781
Mail: versenden
Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung
Teamleiterin: Sandra Spiegelberg, Telefon: 0208/455-5037, Raum 424
Der Jugendhilfeträger der Stadt Mülheim an der Ruhr ist zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung.
Kontakt:
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Für weitere Leistungen der Eingliederungshilfe ist die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) gegeben.
Der LVR ist zuständig:
- für alle Personen nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht, Sekundarstufe II
- für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien
- für die Frühförderung an noch nicht eingeschulten Kindern*(Interdisziplinäre Frühforderung, Integrationshilfe in Kindertagesstätten, Heilpädagogik, Autismustherapie)
Leistungen über Tag und Nacht entsprechend § 27c Absatz 1 Nummer 1 und 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Kontaktdaten des LVR:
Landschaftsverband Rheinland
50663 Köln
Telefon: 0221-809-0 (Zentrale)
Telefax: 0221-809-2200
E-Mail: post@lvr.de
www.lvr.de
Kontakt
Stand: 16.05.2024
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