Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, SGB IX

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, SGB IX

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ermöglicht die Teilhabe in der Gemeinschaft, wie beispielsweise Besuche von Kunstausstellungen.

Die Zuständigkeiten sind auf verschiedene Träger*innen verteilt.

Das Sozialamt der Stadt Mülheim an der Ruhr ist zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe an Personen mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung vom Schuleintritt bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II.

Diese Leistungen beinhalten:

  • Hilfen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX (Integrationshelfer*innen, Autismustherapie, heilpädagogische Leistungen, Hilfsmittel)
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX (Integrationshelfer*innen im Freizeitbereich)

Kontaktdaten Leistungsgewährerinnen:
Antje Poets (Buchstabe A-J)
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208/4555084
Mail: versenden

Sarah Kukasch (Buchstabe K- Z)
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208/4555097
Mail: versenden

Kontaktdaten pädagogische Fachkräfte:
Marie-Sophie Jungkurth (Buchstabe A- E)
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208/4555922
Mail: versenden

Lena Sittnick (Buchstabe F- L)
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208/4555974
Mail: versenden

Vivian Sternberg (Buchstabe M- Sch)
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Mail: versenden

Andrea Reuschel (Buchstabe Se- Z)
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon 0208/4555781
Mail: versenden

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Teamleiterin: Sandra Spiegelberg, Telefon: 0208/455-5037, Raum 424

Der Jugendhilfeträger der Stadt Mülheim an der Ruhr ist zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung.

Kontakt:
Mail schreiben

Für weitere Leistungen der Eingliederungshilfe ist die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) gegeben.
Der LVR ist zuständig:

  • für alle Personen nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht, Sekundarstufe II
  • für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien
  • für die Frühförderung an noch nicht eingeschulten Kindern*(Interdisziplinäre Frühforderung, Integrationshilfe in Kindertagesstätten, Heilpädagogik, Autismustherapie)

Leistungen über Tag und Nacht entsprechend § 27c Absatz 1 Nummer 1 und 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Kontaktdaten des LVR:
Landschaftsverband Rheinland
50663 Köln
Telefon: 0221-809-0 (Zentrale)
Telefax: 0221-809-2200
E-Mail: post@lvr.de
www.lvr.de

Kontakt


Stand: 16.05.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel