Einkommensteuer/Lohnsteuer
Das Steuerrecht enthält Bestimmungen über Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen. Hiermit sollen die mit einer Behinderung verbundenen außergewöhnlichen Belastungen abgegolten werden. Diese Vergünstigungen werden nur auf Antrag gewährt und müssen bei Einreichung der Steuererklärung dem Finanzamt nachgewiesen werden.
Tatsächlich höher ausfallende Aufwendungen müssen konkret nachgewiesen werden.
Das Versorgungsamt stellt in Zusammenhang mit dem Feststellungsbescheid einer Behinderung eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Die Pauschbeträge sind unterschiedlich gestaffelt nach dem jeweiligen Grad der Behinderung und möglicher Merkzeichen.
Detaillierte Informationen zum Herunterladen oder Bestellen finden Sie in der Broschüre des Finanzministeriums NRW: Steuertipps für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung und für Menschen im Ruhestand.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".
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Stand: 26.04.2024
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