Einleitung von gewerblichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation
Indirekteinleitung
Abwasser und Niederschlagswasser aus Gewerbe und Industrie ist aufgrund der Verwendung einer Vielzahl wassergefährdender Stoffe zum Teil erheblich verunreinigt.
Ohne geeignete Vorbehandlungsmaßnahmen gelangen diese Substanzen in die öffentliche Kanalisation und zur nächsten Kläranlage. Die Folgen für die Allgemeinheit können fatal sein.
Aggressive Abwässer greifen Abwasserleitungen an und verursachen Undichtigkeiten, so dass Abwasser in angrenzende Bodenschichten versickert und im schlimmsten Fall das Grundwasser gefährdet.
Biologische und chemische Abbauprozesse in Kläranlagen werden empfindlich gestört. Manche gefährliche Substanz kann mit den zur Verfügung stehenden Verfahrenstechniken in Kläranlagen nicht abgebaut werden und gelangt auf diese Weise in offene Gewässer.
Die Gesetzgebung hat deshalb für Abwasser aus mittlerweile 58 Branchen Grenzwerte festgelegt, durch welche Gewerbe- und Industriebetriebe dazu angehalten werden, wassergefährdende Stoffe soweit zu minimieren, dass eine Gefährdung von Gewässern nicht mehr zu besorgen ist.
Die Verwendung einiger bestimmter Stoffe wurde verboten.
Infolgedessen ist die Einleitung und Behandlung von Abwasser mit gefährlichen Verunreinigungen genehmigungspflichtig und bedarf der vorherigen Prüfung und regelmäßigen Überwachung durch die Untere Wasserbehörde. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Ausführungen zum Genehmigungsverfahren.
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Stand: 05.06.2024
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