Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen
Für bestimmte Schwerbehinderte, denen das Versorgungsamt die Merkmale "aG" (für außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (für blind) zuerkannt hat und denen das Bürgeramt den blauen Parkausweis "Parkerleichterung für Schwerbehinderte" ausgestellt hat, können bei Vorliegen bestimmter enger Voraussetzungen Behindertenparkplätze in Wohnungsnähe oder in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
In der Regel müssen Behinderte entweder selbst fahren oder von einer Person, mit der sie gemeinsam in einer Wohnung leben, regelmäßig gefahren werden. Außerdem dürfen sie in der Regel nicht über eine Garage oder einen Stellplatz auf privaten Flächen verfügen.
Folgende Kopien müssen bei Beantragung eingereicht werden:
- Schwerbehindertenparkausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Personalausweis
- Schriftliche Bestätigung, dass keine Garage/private Abstellmöglichkeit existiert
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Stand: 26.07.2024
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