Archiv-Beitrag vom 26.11.2020Einschränkungen im Standesamt bleiben bestehen

Archiv-Beitrag vom 26.11.2020Einschränkungen im Standesamt bleiben bestehen

Traubetrieb im Dezember

Die am 25. November 2020 auf Bundes- und Landesebene beschlossene Verlängerung des coronabedingten Teil-Lockdowns wirkt sich leider auch dahingehend auf das Standesamt aus, dass die seit November geltenden Regelungen für standesamtliche Trauungen im Dezember noch nicht wieder gelockert werden können. 

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Es werden demnach auch im Dezember alle Trauungen ausschließlich im Rathaus stattfinden und der zugelassene Personenkreis bleibt weiterhin auf das Brautpaar, bis zu zwei Trauzeugen oder Trauzeuginnen sowie einen Fotografen beziehungsweise eine Fotografin beschränkt.

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Stand: 26.11.2020

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