Entschädigung
Für die Mitglieder der Wahlvorstände in den 108 Wahlbezirken wird eine gestaffelte Entschädigung laut nachstehender Tabelle gewährt:
Funktion | Höhe der Entschädigung | Höhe der Entschädigung | Freizeitausgleich |
Wahlvorstände | ohne Freizeitausgleich | mit Freizeitausgleich | |
Wahlvorsteher | 70,00 Euro | 45,00 Euro | 13 Stunden |
stellv. Wahlvorsteher | 65,00 Euro | 40,00 Euro | 13 Stunden |
Schriftführer | 60,00 Euro | 35,00 Euro | 13 Stunden |
Beisitzer/stellv. Schriftführer | 55,00 Euro | 30,00 Euro | 11 Stunden |
Für die Mitglieder der Briefwahlvorstände in den 40 Briefwahlbezirken wird folgende gestaffelte Entschädigung laut nachstehender Tabelle gewährt:
Funktion | Höhe der Entschädigung | Höhe der Entschädigung | Freizeitausgleich |
Briefwahlvorstände | ohne Freizeitausgleich | mit Freizeitausgleich | |
Wahlvorsteher | 55,00 Euro | 40,00 Euro | 10 Stunden |
Stellvertreter | 50,00 Euro | 35,00 Euro | 10 Stunden |
Schriftführer | 45,00 Euro | 30,00 Euro | 10 Stunden |
Beisitzer | 40,00 Euro | 25,00 Euro | 8 Stunden |
Der Freizeitausgleich gilt für städtische Mitarbeiter*innen.
Bitte klären Sie vorab mit Ihrem Arbeitgeber, ob dieser Ihnen ebenfalls Freizeitausgleich gewährt.
Kontakt
Stand: 02.12.2021
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