Archiv-Beitrag vom 02.05.2005Ergebnis des Bürgerentscheids am 27.2.2005
Bürgerentscheid am 27.2.2005
in der Stadt Mülheim an der Ruhr
Gegenstand des Bürgerentscheides war folgende Frage:
"Soll die Stadt Mülheim an der Ruhr es in Zukunft unterlassen, bei der Gründung neuer bzw. der Änderung bestehender Gesellschaften im Bereich der Daseinsvorsorge (insbesondere im Bereich der Entsorgung, der Stadtentwässerung, der Versorgung mit Energie und Wasser, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Altenpflege, der Stadtbücherei und der Unterhaltung von städtischen Gebäuden und Anlagen) Gesellschaftsanteile an Private zu übertragen?"
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mülheim an der Ruhr konnten mit "Ja" oder "Nein" abstimmen.
Das erforderliche Quorum von mindestens 27.187 Ja-Stimmen (20 % der Abstimmungsberechtigten) wurde erreicht: 27.434 stimmten mit "Ja" ab (+ 247 Stimmen).
Damit ist die Abstimmungsfrage von der Mülheimer Bürgerschaft im Sinne der Initiatoren des Bürgerentscheids entschieden worden. Der Bürgerentscheid war erfolgreich.
Abstimmungsberechtigte insgesamt |
135.931 |
erforderliches Quorum (absolut) |
27.187 |
abgegebene Stimmen |
33.353 |
ungültige Stimmen |
48 |
gültige Stimmen |
33.305 |
davon |
|
Ja-Stimmen |
27.434 |
Nein-Stimmen |
5.871 |
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.4.2005 das amtliche Endergebnis festgestellt.
Eine Ergebnisübersicht mit allen Abstimmungsbezirken sowie der Briefabstimmung liegt im Kontext als Download vor.
Amtliches Endergebnis
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Stand: 10.12.2009
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