Ergebnisse der Ratssitzung
Foto: Helena Grebe
Der Rat der Stadt hat sich am 4. Juli 2024 zum letzten Mal vor der Sommerpause getroffen und wichtige Beschlüsse für Mülheim gefasst. Unter dem Vorsitz von Oberbürgermeister Marc Buchholz haben die Politiker*innen folgende Entscheidungen auf den Weg gebracht:
► Rathausmarkt
Foto: Helena Grebe
Umgestaltung des Rathausmarktes beschlossen
Der Mülheimer Rathausmarkt steht vor einer grundlegenden Neugestaltung. Er soll sich zu einem multifunktionalen und attraktiven Ort der Begegnung und Erholung für Bürger*innen und Besucher*innen entwickeln. Geplant ist, den leerstehenden Kiosk abzureißen und durch ein Platzhaus zu ersetzen. Dieses soll neben einem Bistro vielfältige Serviceangebote, wie einen Spielzeugverleih und eine öffentliche Toilettenanlage bieten. Das Platzhaus wird von der Theodor-Fliedner-Stiftung betrieben und verfolgt ein integratives Konzept.
Visualisierung des umgestalteten Rathausmarktes: Smyk Fischer Architekten
Die neue Platzgestaltung beinhaltet auch Grünflächen, Sitzgelegenheiten und ein Wasserfontänenfeld. Die Bau- und Planungskosten der Maßnahme belaufen sich insgesamt auf rund 1,6 Millionen Euro. Die Stadt hat dafür einen Antrag auf Fördermittel von Bund und Land gestellt. Die Bauarbeiten sollen Mitte 2025 beginnen. Im Frühjahr 2026 soll das Platzhaus in Betrieb gehen.
► Flughafen
Foto: Katja Grittner
Weichenstellung für die Zukunft des Flughafens Essen/Mülheim
Mit einer gemeinsamen Beschlussfassung wollen die Stadt Mülheim an der Ruhr und die Stadt Essen den Fortbetrieb und die gewerbliche Weiterentwicklung des Flughafens Essen/Mülheim sichern. Die Politik hat den Plänen zugestimmt. Im Rat der Stadt Essen wird darüber am 28. August 2024 entschieden.
Neben dem Beschluss zur Zukunft des Flugbetriebs soll auch die Variante 1 des Rahmenkonzeptes gemeinsam mit dem Flughafenplaner amd.sigma weiterentwickelt werden. Der städtebauliche Entwurf soll zeigen, wie sich gewerbliche Entwicklung und Flugbetrieb am besten vereinen lassen.
► Gelingendes Aufwachsen
Foto: Stadt Mülheim
Handlungsstrategie für „Gelingendes Aufwachsen“
Fehlende Unterstützung bei den Hausaufgaben, unzureichende und ungesunde Lebensmittelversorgung, mangelnde Rückzugsmöglichkeiten im elterlichen Zuhause und auch darüber hinaus deutlich schlechtere Ausgangsbedingungen für das weitere Leben: Armut hat viele Gesichter und prägt nachhaltig die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen. Um die Folgen von Kinder- und Jugendarmut künftig noch zielgerichteter mindern und aktiv die Bedingungen des Aufwachsens verbessern zu können, hat der Rat eine „Handlungsstrategie“ beschlossen. „Da wir kommunal dem Fehlen finanzieller Ressourcen kaum begegnen können, müssen wir alle gemeinsam aus Perspektive der Kinder denken und gemeinsam mit ihnen und für sie darüber nachdenken, welche Strukturen und Angebote in besonderer Weise geeignet sind, ihnen ein gutes Aufwachsen in unserer Stadt zu ermöglichen“, heißt es von Oberbürgermeister Marc Buchholz. Wie dies aus Sicht der Verwaltung gelingen kann, ist in insgesamt sechs Arbeitspaketen formuliert, die es nun – mit dem Ratsbeschluss im Rücken – anzugehen gilt.
► Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)
Spatenstich für das Gemeinschaftsprojekt von Stadt und MWB an der Zeppelinstraße - mit dabei Oberbürgermeister Marc Buchholz (3.v.re.) und NRW-Ministerin Josefine Paul (2.v.re.).
PR-Fotografie Köhring
"Aus" für die ZUE in Raadt
Zum 15. Juni 2025 soll die Zentrale Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete (ZUE) des Landes in Raadt schließen. Die Stadt Mülheim hat in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause von ihrem Vetorecht gegen eine Verlängerung des Mietvertrags Gebrauch gemacht. Damit will Oberbürgermeister Marc Buchholz sein Versprechen einlösen. Mit Baubeginn und den ausgewiesenen Planungen wird Investor MWB seine Zusage halten, ab Sommer 2025 ein neues Flüchtlingsquartier auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei an der Zeppelinstraße in Betrieb zu nehmen. Das hat der Oberbürgermeister zum Anlass genommen, bereits jetzt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorzulegen, das oben genannte Vetorecht auszuüben. Zusätzlich zum Neubauprojekt wird MWB jedes Jahr bis zu 150 Wohnungen aus dem eigenen Bestand zur Verfügung stellen. Damit kann die Stadt Mülheim, mit Blick auf die aktuellen Zahlenstände, ihr Aufnahmekontingent an Geflüchteten auch ohne eine 100-prozentige Anrechnung der ZUE-Bewohner*innen stemmen. „Ich bin froh und auch stolz, dass wir es gemeinsam mit unseren Partnern vom MWB in Mülheim geschafft haben, das Thema der Unterbringung für Geflüchtete auf eine innovative und nachhaltige Weise anzugehen“, sagt Oberbürgermeister Buchholz.
► Parkstadt
Foto: Silke Herbermann
Sicherung der Parkstadt-Planungen über eine Vorkaufsrechtssatzung
Der Rat der Stadt hat eine Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich des ehemaligen Tengelmann-Areals in Mülheim an der Ruhr Broich/Speldorf beschlossen. Die von der Satzung betroffenen Flächen sind aktuell im privaten Besitz eines Eigentümers. Für den Fall eines Verkaufs soll die Satzung verhindern, dass die Flächen unkoordiniert aufgeteilt und an private Einzeleigentümer weiterverkauft werden. Das würde eine zeitnahe, abgestimmte und qualitätsvolle Entwicklung des Bereichs erschweren oder sogar verhindern. Das jetzt beschlossene Vorkaufsrecht greift bereits im Frühstadium städtebaulicher Maßnahmen, um Grundstücke notfalls ankaufen und die zielgerichtete Entwicklung sicherstellen zu können. Bei der Entwicklung der Flächen möchte die Stadt den Schwerpunkt auf vielfältige Wohnnutzungen gelegt sehen. Diese sollen für unterschiedliche Haushaltsformen und Altersgruppen ein attraktives Angebot bieten und somit Wohnraum in unterschiedlichen Preissegmenten in Mülheim an der Ruhr bieten.
► Waldbewirtschaftung
Foto: Helena Grebe
RVR-Eigenbetrieb Ruhr Grün pflegt ab 2025 Mülheimer Wald
Der Rat hat grünes Licht für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bewirtschaftung der kommunalen Waldflächen durch den Eigenbetrieb des Regionalverbandes Ruhr Grün gegeben. Der vorliegende Vertrag sieht vor, dass RVR Ruhr Grün die technische Betriebsleitung sowie den forstlichen Betriebsvollzug für rund 1.000 Hektar städtischen Wald ab 2025 für eine dreijährige Testphase übernimmt. Der RVR erhält dafür jährlich 883.500 Euro.
Die Stadt Mülheim bleibt weiterhin Eigentümerin des Waldes und gibt nur die sogenannte "Beförsterung" ab. Die dreijährige Testphase wird von Politik und Fachverwaltung sowie den Umwelt- und Naturschutzverbänden begleitet und evaluiert. Am Ende wird der Rat der Stadt entscheiden, ob der Mülheimer Wald dauerhaft von RVR Ruhr Grün gepflegt werden soll.
Foto: Helena Grebe
Oberbürgermeister Marc Buchholz dankte allen Ratsmitgliedern für ihr Engagement und wünschte ihnen und auch allen Mülheimer*innen eine schöne Sommerzeit!
Weitere Themen der Ratssitzung finden sich im Rats- und Bürgerinformationssystem.
Kontakt
Stand: 05.07.2024
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