Erlaubnispflichtige Grundwasserentnahme

Erlaubnispflichtige Grundwasserentnahme

Für alle Wasserentnahmestellen (Brunnen), die nicht einer erlaubnisfreien Grundwasserentnahme unterliegen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Wasserhähne, angeschlossen an einem Brunnen. Infos zur Grundwasserentnahme. - Pixabay

Erlaubnispflichtig sind Grundwasserentnahmen, die zum Beispiel nicht der Eigenversorgung dienen (Versorgung Dritter wie Mietende, Nachbar*innen), wenn eine gewerbliche Nutzung erfolgt oder wenn die Entnahme in Wasserschutzzonen erfolgt.

Bei der Entnahme von über 600.000 Kubikmeter pro Jahr fällt die Entscheidung über die Grundwassernutzung in die Zuständigkeit der Oberen Wasserbehörde bei der Bezirksregierung. Bei einer geringeren Entnahmemenge ist für die wasserrechtliche Erlaubnis die Untere Wasserbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr zuständig.

Den Antrag auf die wasserrechtliche Erlaubnis stellen Sie formlos und fügen bitte in dreifacher Ausfertigung die folgenden Angaben und Unterlagen bei. Die vorzulegenden Antragunterlagen und -inhalte können Sie der unten zum Herunterladen bereitgestellten Datei entnehmen.

Die Prüfung des Antrages auf wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

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Stand: 09.10.2023

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