Trinkwasserschutzzonen
Zum Schutz der Gewässer und damit zur Sicherung der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung werden Wasserschutzgebiete (WSG) festgesetzt. In WSG werden Handlungen, die sich nachteilig auf die Gewässer auswirken können, verboten oder für eingeschränkt zulässig erklärt. Außerdem können Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte von Grundstücken in WSG zur Duldung von Maßnahmen, die dem Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser dienen, verpflichtet werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in Mülheim insgesamt vier Wassergewinnungsbereiche um die Wasserwerke herum unter besonderen Schutz gestellt und zu diesem Zweck die folgenden Wasserschutzgebiete ausgewiesen:
- Wasserschutzgebiet Styrum
- Wasserschutzgebiet Essen Kettwig vor der Brücke
- Wasserschutzgebiet Düsseldorf Wittlaer
Die entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnungen legen zahlreiche Maßnahmen fest, welche in den jeweiligen Schutzzonen genehmigungspflichtig oder verboten sind. Die ausführlichen Texte und Karten zur Festsetzung der Wasserschutzgebiete finden sie hier:
- Mülheim-Styrum (PDF-Text), (PDF-Karte)
- Kettwig vor der Brücke (PDF-Text), (PDF-Karte)
- Bockum / Wittlaer (PDF-Text), (PDF-Karte)
Ob ein Grundstück sich im Wasserschutzgebiet befindet, können Sie anhand der folgenden Straßenübersicht erfahren.
Die Durchführung von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Überwachung der Wasserschutzgebiete erfolgt durch die Untere Wasserbehörde im Amt für Umweltschutz.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Stand: 05.06.2024
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