Ersatz-Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)

Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief) ist zunächst - auch in Ihrem Interesse - eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erforderlich.

Fahrzeuganmeldung, PKW-Zulassung, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Bankbriefauskunft, Autos: Das Foto zeigt den Ausschnitt eines Fahrzeugbriefs im Hintergrund ein Formular mit dem Titel Anmelden - Canva

Nach Antragstellung beim Bürgeramt wird der in Verlust geratene Fahrzeugbrief beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten. Nach etwa vier Wochen wird der Ersatzbrief per Einschreiben an die Berechtigten übersandt oder - wenn gewünscht - auch von diesen abgeholt.

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalter*innen
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokurist*innen
  • Bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug
  • Bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei (dann hier keine eidesstattliche Versicherung notwendig)
  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) mit gültiger Hauptuntersuchung (Bericht bitte mitbringen), wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Eidesstattliche Versicherung der Halter*innen (kann auch im Bürgeramt ausgestellt werden)
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass im Original (keine Kopien!); zusätzlich muss sich Ihre Vertretung auch selbst ausweisen können (weitere Informationen zur Vollmacht erhalten Sie in den weiter untenstehenden Links).
  • Eventuell Kaufvertrag über das Fahrzeug als Eigentumsnachweis
  • Wurde das Fahrzeug durch eine Firma oder Bevollmächtigte zugelassen (der den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung II nach der Zulassung bei der Zulassungsbehörde in Empfang genommen hat), ist eine Bescheinigung des oder der Betreffenden vorzulegen, die besagt, dass dieses Dokument danach an die Halter*innen ausgehändigt wurde und nicht beispielsweise als Sicherheit hinterlegt worden ist.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung derjenigen Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.
Formulare

Formulare

Keine

 

Gebühren

Gebühren

  • 88,40 Euro einschließlich der Briefübersendung per Einschreiben

 

Kontakt

Kontakt


Weitere Infos

Stand: 23.05.2024

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