Vollmacht bei Zulassungsangelegenheiten und SEPA - Mandat
Wenn Sie sich in Kfz-Zulassungsangelegenheiten vertreten lassen wollen, benötigt Ihr*e Vertreter*in
- eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.
In der Vollmacht muss Ihre Vertretung ausdrücklich ermächtigt werden, die beiden Zulassungsbescheinigungen (früher auch Fahrzeugbrief und -schein genannt) für Sie in Empfang zu nehmen.
Außerdem muss diese Person ausdrücklich berechtigt sein, über sämtliche Ihrer gebührenrechtlichen oder kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse (also auch über etwaige Steuer- und/oder Gebührenrückstände) informiert zu werden. Denn im Rahmen der Fahrzeugzulassung werden solche Tatbestände überprüft!
Weiterhin muss auch das gesetzlich vorgeschriebene SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung, Kontoinhaber*in) ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden.
Zulassungen auf Minderjährige sind nur in den folgenden zwei Fällen möglich:
- Personen, die aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllen oder
- Personen, die aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis die Halter*inneneigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllen können
Unterlagen
Wir empfehlen, das unten angegebene Vollmachtsformular zu benutzen, da es bereits alle erforderlichen Angaben sowie ein SEPA-Lastschriftmandat enthält.
Die Vollmacht muss schriftlich gegeben werden, eigenhändig unterschrieben sein und zusammen mit den übrigen Unterlagen vorgelegt werden, die für die jeweilige Zulassung erforderlich sind (siehe dort).
Gebühren
Keine
Kontakt
Kontext
Stand: 26.02.2024
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