Ersatz-Führerschein bei Diebstahl oder Verlust
Wenn Ihnen durch Diebstahl oder Verlust der Führerschein abhanden gekommen ist, erhalten Sie auf Wunsch - und soweit dies nach den hier vorhandenen Informationen möglich ist - zunächst eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland, die Sie bis zum Erhalt des neuen Führerscheins von der Pflicht befreit, einen Führerschein mitzuführen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier Wochen, wenn Ihr Führerschein in Mülheim an der Ruhr ausgestellt war.
Diese Frist kann sich verzögern, wenn Sie noch über einen Papier-Führerschein verfügen, der von einer anderen Behörde ausgestellt wurde. In diesem Fall empfiehlt es sich, zunächst eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde anzufordern. Im Regelfall können Sie die Abschrift telefonisch beantragen. Geben Sie dazu bitte folgende Fax-Nummer der Führerscheinstelle Mülheim an der Ruhr bei Ihrer ehemaligen Fahrerlaubnisbehörde an: 0208 / 455-3391. Die Karteikartenabschrift wird dann direkt hierhin übermittelt.
In dringenden Fällen bietet die Bundesdruckerei die Möglichkeit an, den Führerschein per Expresszustellung zu beantragen. Dann kann der Führerschein in der Regel nach drei bis fünf Werktagen ausgehändigt werden. Allerdings ist dafür eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.
Unterlagen
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Ein aktuelles, biometrietaugliches Foto (weitere Informationen und Fotomuster dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)
Gebühren
- 46,50 Euro inklusive Direkversand der Bundesdruckerei
- 67,50 Euro mit einer Ausnahmegenehmigung
- 71,20 Euro mit einer Expresszustellung
Kontakt
Stand: 08.07.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us