Erteilung eines Fischereischeines
Wenn Sie die Fischerprüfung erfolgreich bestanden haben, können Sie sich im Ordnungsamt bei der Unteren Fischereibehörde den Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen.
Unterlagen
Wenn Ihr Kind angeln möchte, werden folgende Unterlagen benötigt, um einen Jugendfischereischein auszustellen:
- Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Ein Passfoto in normaler Größe, die selbstklebenden Passfotos reichen leider nicht aus
- Einverständniserklärung und Personalausweis einer erziehungsberechtigten Person
Beachten Sie bitte, dass Ihr Kind mindestens zehn Jahre alt sein muss, um den Jugendfischereischein zu erhalten. Bis zum 16. Lebensjahr kann dieser Schein ausgestellt und verlängert werden. Danach ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung erforderlich.
Inhaber*innen des Jugendfischereischeins dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die die Fischerprüfung bereits erfolgreich abgelegt hat und ebenfalls im Besitz eines Fischereischeines ist. Außerdem wird für Jugendliche und Erwachsene ein Gewässererlaubnisschein benötigt.
Sie sind bereits Angler*in und möchten den Fischereischein nur verlängern lassen?
Dann prüfen Sie bitte selbstkritisch das Passfoto und schauen sich die Rückseite des Angelscheines an. Es sind noch Felder frei und das Foto ist noch aktuell?
Dann kommen Sie vorbei und einer Verlängerung des Scheines steht nichts mehr im Wege. Wenn das Foto zu alt ist, bringen Sie einfach ein neues Passfoto mit und innerhalb kürzester Zeit können Sie einen neuen Angelschein erhalten.
Sie sind zugezogen und möchten Ihren Fischereischein verlängern?
Dann wird grundsätzlich das Prüfungszeugnis benötigt. Sollten Sie aus einem anderen Bundesland zugezogen sein, wird auch ein Passbild benötigt, da Sie dann einen nordrhein-westfälischen Fischereischein erhalten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Verlängerung/Neuausstellung Ihres Fischereischeins unter der Rufnummer: 0208/455-3185.
Gebühren
Die Gebühren für die Ausstellung beziehungsweise Verlängerung des Fischereischeines belaufen sich auf 48,- Euro für einen Fünf-Jahres-Fischereischein und auf 16,- Euro für den Jahres-Fischereischein. Der Jugendfischereischein kostet 8,- Euro.
Denken Sie bitte auch daran, sich einen Gewässererlaubnisschein zu kaufen.
Diesen erhalten Sie bei sämtlichen Angelvereinen und im Fachhandel.
Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO, Ordnungsamt, Allgemeine Gefahrenabwehr (32-11)
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).
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Stand: 18.03.2024
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