Archiv-Beitrag vom 22.04.2020Erweiterung der Notbetreuung in Kitas und OGS

Archiv-Beitrag vom 22.04.2020Erweiterung der Notbetreuung in Kitas und OGS

Ab Donnerstag (23.4.) wird die Notbetreuung in Kitas und der OGS erweitert.
Ab Montag (27.4.) erfolgt ein zusätzliches Angebot für erwerbstätige Alleinerziehende (nur in Kitas)

Bauklötze, Kindertagesstätte, Kindergarten, Kinderbetreuung, Elternbeiträge - Pixabay

Ab Montag, 27. April 2020 können Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden in ein Kindertagesbetreuungsangebot aufgenommen werden, wenn eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann.

Für Kindertageseinrichtungen und Gruppen der Kindertagespflege gilt weiterhin das Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten. Allerdings erfolgen stufenweise Erweiterungen der Ausnahmeregelungen.

Im Rahmen dieser Erweiterung ab dem 23. April gelten nun deutlich mehr Berufe als „systemrelevant“. Personen dieser Berufsgruppen können die Notbetreuung in den Kitas in Anspruch nehmen. Konkret umfasst die Liste nun 36 Wirtschaftsbereiche sowie die Tätigkeitsfelder, denen sie angehören. Damit ist eine genauere Einschätzung der ausgeübten Berufe bezüglich der Systemrelevanz möglich.

Die folgenden Tätigkeiten ergänzen die bisher gültige Liste:

  • Beschäftigte an Tankstellen
  • Beschäftigte im Bereich systemrelevanter IT-Dienstleistungen
  • Finanzdienstleister inklusive Steuerberater
  • Beschäftigte an Hochschulen oder ähnlichen Institutionen soweit die Aufgabenwahrnehmung unverzichtbar ist, weil sie sicherheitsrelevant sind oder im Bereich der aktuellen Krisenlage forschen
  • Hebammen und Psychotherapeuten
  • Beschäftigte in Groß- und Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
  • Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Beschäftigte im Bereich der Gebäudereinigung
  • Beschäftigte der chemischen Industrie (Rohstofferzeugung)
  • Beschäftigte der Kosmetikherstellung
  • Beschäftigte im Bereich von Produktion, Handel und Vertrieb „unter Krisengesichtspunkten versorgungsrelevanter Textilien“
  • Beschäftigte von Post-, Kurier- und Expressdiensten inklusive Mitarbeiter der Paketshops
  • Beschäftigte in privaten Wach- und Sicherheitsdiensten
  • Rechtsanwälte und Notare

Eine vollständige Liste aller „systemrelevanten“ Tätigkeiten erhalten Sie in der Anlage zur neuen Coronabetreuungsverordnung "Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020" und auf unserer Corona-Seite.

Mit einem weiteren Schritt sollen darüber hinaus ab dem 27. April 2020 Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden in ein Kindertagesbetreuungsangebot aufgenommen werden, wenn eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann.

Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, wenden Siesich bitte direkt an die Leitung Ihrer Betreuungseinrichtung. Wir bitten dringend darum, dieses Angebot weiterhin verantwortungsvoll zu nutzen. Es soll nur in Anspruch genommen werden, wenn eine anderweitige Betreuung der eigenen Kinder nicht möglich ist.

Unser Dank gilt allen Erzieherinnen und Erziehern und allen Betreuerinnen und Betreuern, die sich in dieser schwierigen Zeit so liebevoll um unsere Kinder kümmern.

Kontakt


Stand: 24.04.2020

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