Elektronische Identifikationskarte (eID-Karte)
Foto: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Allgemeine Informationen
Seit dem 1. Januar 2021 können Bürger*innen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die Karte dient nicht als Ausweisdokument!
Beantragung
Die Beantragung kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Der Antrag ist an dem Wohnort zu stellen, an dem Sie gemeldet sind.
Voraussetzungen
- Gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Italien*, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
* vorzulegen ist der Passaporto, die Carta D´Identitia ist nicht ausreichend - oder Staatsanghörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes: Island, Norwegen, Liechtenstein
- Großbritannien, die Schweiz und die Türkei gehören diesen Bündnissen nicht an.
Ein Anspruch auf die Ausstellung einer eID-Karte besteht nicht.
Gültigkeit
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt die eID-Karte her. Auf die Bearbeitungszeit hat die örtliche Ausweisbehörde keinen Einfluss.
Unterlagen
- Gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 37,00 Euro und ist bei der Antragstellung zu bezahlen.
Kontakt
Stand: 12.06.2023
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