Europawahl am 9. Juni 2024: Zustellung der Wahlbenachrichtigungen, Briefwahlverfahren und Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl 2024 werden allen Wahlberechtigten in Mülheim an der Ruhr in der Zeit vom 7. bis zum 18. Mai 2024 postalisch zugestellt. Personen, die bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollen sich bitte zwecks Überprüfung, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen wurden, an die Rufnummer 0208/455-1696 wenden.
Gegenüber früheren Wahlen haben sich in ein paar Wahlbezirken die Wahlräume geändert. Alle wahlberechtigten Bürger*innen werden daher gebeten, unbedingt die Angaben zum aktuellen Wahlraum auf der Wahlbenachrichtigung zu beachten.
Auch zur Europawahl werden die Wahlbenachrichtigungen aufgrund der positiven Erfahrungen zur Bundestagswahl 2021 und zur Landtagswahl 2022 wieder als DIN A4-Schreiben in einem Briefumschlag mit dem Aufdruck „Wahlbenachrichtigung“ verschickt.
Briefwahlunterlagen ab sofort online beantragen
Bürger*innen, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können ihren Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ab sofort online unter wahlschein.muelheim-ruhr.de beantragen. Zudem enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahl). Für eine personalisierte Antragstellung ist dort auch ein QR-Code eingedruckt. Dieser kann beispielsweise mit einem Smartphone eingescannt werden.
Weitere Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen gibt es hier auf der städtischen Internetseite.
Eine telefonische Antragstellung ist jedoch ausgeschlossen.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Das Briefwahlbüro ist für die Stimmabgabe ab Dienstag, 21. Mai 2024 wieder im Foyer im Eingangsbereich des Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, geöffnet. Der Eingang ermöglicht einen barrierefreien Zugang zum Gebäude.
Das Briefwahlbüro ist durchgehend geöffnet:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
außerdem: Freitag, 7. Juni 2024, 8.00 bis 18.00 Uhr
Sehbehinderte oder blinde Mitbürger*innen können kostenlose Wahlhilfen unter der Telefonnummer 0231/55 75 900 bei den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW anfordern oder sich auch vertrauensvoll an die Mitarbeiter*innen im Briefwahlbüro wenden.
Für weitere Auskünfte steht das Rats- und Rechtsamt unter den Rufnummern 0208/455-3032 oder 0208/455-3031 gerne zur Verfügung.
Kontakt
Stand: 03.05.2024
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