Existenzsichernde Leistungen für Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen, Personen in besonderen Wohnformen, Personen im Betreuten Wohnen, SGB XII
Die Leistungen der Grundsicherung werden nach den Regelungen des Vierten Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.
Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen zählen kraft Gesetz zu den dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen.
Dagegen ist bei Menschen mit Behinderungen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einer Grundsicherungsberechtigung noch nicht auszugehen, solange sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden (§ 1 Satz 2 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - SGB VI).
Die Grundsicherung richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall, ist antragsabhängig und entspricht ihrer Höhe nach im Wesentlichen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.
Es erfolgt:
- Kein Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder beziehungsweise Eltern, wenn diese über weniger als 100.000,- Euro Jahreseinkommen verfügen
- Keine Pflicht zum Kostenersatz durch Erbende
Für ausländische Mitbürger*innen bestehen besondere Vorschriften. Es wird gebeten, im Einzelfall die zuständigen Sachbearbeitenden zu befragen.
Ansprechpartnerinnen (Sozialamt, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, 4.Etage)
Grundsicherung für behinderte Menschen in Werkstätten
Buchstabe A - K, Anke Castor, Telefon 0208/455-5065, Raum 423
Buchstabe L - Z, Susanne Ruhnke, Telefon 0208/455-5082, Raum 423
Grundsicherung für Personen in Besonderen Wohnformen
Buchstabe A - Z, Kyra Sontacki, Telefon 0208/455-508, Raum 425
Grundsicherung für Personen im Betreuten Wohnen
Buchstabe A - P, Claudia Bohnes, Telefon 0208/455-5077, Raum 421
Buchstabe Q - Z, Nicole Klose, Telefone 0208/455-5061, Raum 421
Teamleiterin: N. N., Telefon 0208/455-5037, Raum 424
Kontakt
Stand: 19.05.2025
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