Trinkwasserkleinanlagen zur Eigenversorgung (Brunnen)
Sollten Sie nicht an das Netz der Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) angeschlossen sein und Ihr Wasser aus einer privaten Trinkwasserkleinanlage wie einem Brunnen beziehen, sind folgende Punkte zu beachten:
Das Gesundheitsamt überwacht den Betrieb Ihrer Kleinanlage, um sicherzustellen, dass Sie als Verbraucher*in den Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Im Rahmen der Überwachung wird in regelmäßigen Abständen der Brunnen, das Brunnenumfeld sowie die technischen Einrichtungen (beispielsweise Pumpen, Filter und so weiter) überprüft. Außerdem können Sie sich gerne bei allen trinkwasserrelevanten Problemen beraten lassen.
Sofern Sie planen, einen Brunnen in Betrieb zunehmen, kontaktieren Sie uns bitte, damit Ihre Daten aufgenommen und Sie bestmöglich vor Ort beraten werden können.
Als Betreiber*in der Anlage besteht für Sie die Verpflichtung, die Mikrobiologie Ihres Wassers einmal jährlich durch ein akkreditiertes Labor überprüfen zu lassen. Alle drei Jahre ist eine Überprüfung aller chemisch/physikalischen Parameter auf die Einhaltung der Trinkwasserverordnung erforderlich.
Kontakt
Stand: 09.03.2023
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