Schweißen
Arbeiten mit Schweißgeräten - Gibt es Regelungen die das private "Basteln" (beispielsweise Schweißen) betreffen?
Gegen das Basteln jeglicher Art, auch im Keller oder auf dem Dachboden, ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange die Bastelarbeiten privat sind und an sich solche bleiben und Bastelnde sich an bestehende Richtlinien, Sicherheitsbestimmungen und Gebrauchsanweisungen halten. Sollten diese Arbeiten über den Rahmen des Bastelns hinausgehen (zum Beispiel gewerbsmäßige Arbeiten), so kann eine Nutzungsänderung der Räume vorliegen, die einer Genehmigung bedürfen. Hierfür ist das Bauordnungsamt zuständig. Für Fragen bezüglich der Verarbeitung beispielsweise dem Umgang mit gefährlichen Stoffen ist die Behörde für Umwelt und Gesundheit (BUG) zuständig.
Bei jeglichen Arbeiten mit feuergefährlichen und gesundheitsgefährdenden Stoffen gilt folgender Grundsatz - Ausreichende Lüftung, keine Zündquellen!
Vermietende können besondere Formen des Bastelns, unter anderem Schweißen und Polyesterverarbeitung untersagen oder entsprechende Regelungen im Mietvertrag festlegen. Beschwerden über Belästigungen aufgrund der Bastelarbeiten sind privatrechtlicher Natur. Hier sollte insbesondere der Vermieter*die Vermieterin eingeschaltet werden.
Hinweis
Informationen zu diesem Thema geben auch die Merkblätter des Verbandes der Schadenversicherer (VdS)
- VdS 2008; Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten
- VdS 2047; Feuerarbeiten
- VdS 2000; Brandschutz im Betrieb
- VdS 3000; Schadenverhütung in Wohngebäuden (Brandschutz im privaten Bereich)
Anschrift
Verlag VdS Schadenverhütung
Amsterdamer Straße 174
50735 Köln
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des VdS Schadensverhütung GmbH.
Kontakt
Stand: 02.01.2023
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