Rettungsdienstschule
Die Berufsfeuerwehr Mülheim unterhält eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule, in der Rettungssanitäter*innen, Notfallsanitäter*innen und Praxisanleiter*innen Rettungsdienst aus- und fortgebildet werden. Auch die Erste-Hilfe-Ausbildung für den Erwerb des Lkw-Führerscheins kann durchgeführt werden. Die Ausbildungen erfolgen in Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen.
Erste-Hilfe
Die Ausbildung in Erster Hilfe ist im Rahmen der Führerscheinausbildung notwendig. Die Ausbildung erfolgt für Teilnehmenden an einer Laufbahnausbildung bei der Berufsfeuerwehr Mülheim nach Fahrerlaubnisverordnung und nicht nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Die Erste-Hilfe-Ausbildung für Dritte ist derzeit nur im Rahmen von bestehenden Kooperationsverträgen mit anderen Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder Firmen möglich.
Rettungssanitäter*in
Die Ausbildung zum*zur Rettungssanitäter*in findet regelmäßig im Rahmen der Laufbahnausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst statt. Die Lehrgänge können bei freien Kapazitäten auch Dritten angeboten werden.
Die Ausbildung dauert insgesamt mindestens 520 Stunden, das entspricht ungefähr 3,5 Monate. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- 240 Stunden theoretischer Unterricht
- 80 Stunden Krankenhauspraktikum
- 160 Stunden Rettungswachenpraktikum
- 40 Stunden Prüfungsvorbereitung und Prüfung
Notfallsanitäter*in
Die Ausbildung zum*zur Notfallsanitäter*in wird regelmäßig in Kooperation mit einer anderen Schule durchgeführt.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- 1920 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht
- 720 Stunden Krankenhauspraktikum
- 1960 Stunden Rettungswachenpraktikum
Praxisanleiter*in Rettungsdienst
Erfahrene Notfallsanitäter*innen können sich zum*zur Praxisanleiter*in Rettungsdienst weiterqualifizieren.
Sie werden in der Aus- und Fortbildung von Rettungsdienstpersonal sowie bei der Betreuung von Praktikant*innen eingesetzt.
Die Ausbildung dauert fünf Wochen (200 Stunden) und ist insbesondere auf die Vermittlung methodischer und didaktischer Kenntnisse angelegt. Die Ausbildung wird in Kooperation mit einer anderen Schule durchgeführt.
Fortbildung
Das Personal im Rettungsdienst muss jährlich an einer mindestens 30-stündigen Fortbildung teilnehmen. Die Berufsfeuerwehr führt jährlich mindestens zwölf einwöchige Fortbildungen zum Erhalt der Qualifikation im Rettungsdienst für das eigene Personal durch. Die Teilnahme an der Fortbildung durch Dritte ist derzeit nur im Rahmen von bestehenden Kooperationsverträgen mit anderen Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder Firmen möglich.
Kontakt
Stand: 09.07.2024
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