Brandmeldeanlagen / Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen / Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen

Dieses Bild zeigt Feuerwehrbedieneinrichtungen - Feuerwehr Mülheim

Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Alarmübertragungsanlage für Gefahrenmeldungen

Die Stadt Mülheim an der Ruhr betreibt in der Einsatzleitstelle des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz (Berufsfeuerwehr) eine Alarmübertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (AÜA). Der Betrieb der AÜA ist der Firma Siemens übertragen worden.

Diese Anschlussbedingungen (AB) regeln die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) mit direkter Aufschaltung auf die Alarmübertragungsanlage. Sie gelten analog für sonstige Gefahrenmeldeanlagen wie zum Beispiel Gaswarnanlagen oder sonstige technische Meldeanlagen.

Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der Brandmeldeanlagen die Voraussetzungen für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslösung von Falschalarmen weitestgehend unterbinden. Sie ergänzen oder konkretisieren die in den Bedingungen unter Ziffer 1.3 genannten Bestimmungen insbesondere im organisatorischen Bereich, schränken diese jedoch in Bezug auf die technischen Auslegungen der Brandmeldeanlagen in keiner Weise ein.

Die Anschlussbedingungen werden regelmäßig dem Stand der Brandmeldeanlagentechnik und den Brandmeldeanlagen-relevanten Rechtsnormen angepasst. Sie gelten für alle auf die Alarmübertragungsanlage aufgeschalteten Brandmeldeanlagen.

Zum Nachlesen können Sie sich die Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Alarmübertragungsanlege für Gefahrenmeldungen als PDF-Datei herunterladen.

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Stand: 25.08.2023

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