Hauseingangstür in Mehrfamilienhäusern

Hauseingangstür in Mehrfamilienhäusern

Darf die Hauseingangstür in Mehrfamilienhäusern nachts verschlossen werden?

Das Abschließen der Hauseingangstür führt zu einer erheblichen Gefährdung der Wohnungseigentümer*innen und ihrer Besucher*innen. Durch das Abschließen der Haustür ist ein Verlassen des Gebäudes im Brandfalle oder in einer anderen Notsituation nur möglich, wenn ein Schlüssel mitgeführt wird.

Informationen der Feuerwehr: Darf die Hauseingangstür in Mehrfamilienhäusern nachts verschlossen werden - Pixabay

Dieses schränkt die Fluchtmöglichkeit erheblich ein, da es auf der Hand liegt, dass gerade in Paniksituationen nicht sichergestellt ist, dass alle Hauseigentümer*innen sowie alle Besuchenden der Wohnungseigentumsanlage bei der Flucht einen Haustürschlüssel griffbereit mit sich führen, so dass sich eine abgeschlossene Haustür im Brand oder in einem sonstigen Notfall als tödliches Hindernis erweisen kann.

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Mai 2015; Aktenzeichen: 2-13 S 127/12

Es besteht ebenso das Interesse, die Haustür aus Sicherheitsgründen geschlossen zu halten. Es gibt Haustürschließungssysteme, welche beide Interessen vereinigen. Ein Verschluss des Hauseingangs ist möglich. Auf der einen Seite benötigt man einen Schlüssel um in das Gebäude zu gelangen, auf der anderen Seite ist ein Öffnen durch flüchtende Bewohner*innen auch ohne einen Schlüssel gewährleistet.

Vorteile eines solchen Systems

Beim Schließen verriegelt die Tür immer automatisch. Das Abschließen ist überflüssig und kann somit nicht mehr vergessen werden. Die Tür ist jederzeit besser gegen Einbruch geschützt. Von innen kann die Tür jederzeit durch Betätigen des Türdrückers – also auch ohne Schlüssel – geöffnet werden, so dass sich niemand eingeschlossen fühlen muss. Von außen wird die Tür wie gewohnt mit dem Schlüssel geöffnet. Oder über ein optionales Zutrittskontrollsystem (Codeschloß, berührungsloser Leser, Biometrie-Leser), das Sicherheit und Komfort noch weiter steigert. Die Hausbewohnenden können durch einfache Betätigung der Öffnungstaste in der Wohnung die Haustür entriegeln und für Besuchende öffnen.

Der Fachhandel berät Sie gerne über solche Systeme.

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Stand: 02.01.2023

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