Falschparkende
Falschparkende Fahrzeuge behindern Feuerwehr-Einsätze
Immer wieder kommt es bei Einsätzen der Feuerwehr zu Behinderungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Um dem entgegenzuwirken, haben die Mülheimer Berufsfeuerwehr und die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes bereits im Juni 2009 damit begonnen, einzelne Straßenabschnitte gezielt zu überprüfen.
Mit der "Roten Karte" der Feuerwehr wurden Verkehrsteilnehmende auf ihr problematisches Parkverhalten aufmerksam gemacht.
Wo darf nicht geparkt werden?
Das Parken ist grundsätzlich unzulässig:
- an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen sowie in scharfen Kurven,
- auf Fußgängerüberwegen und bis zu fünf Meter davor,
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten,
- vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen – jeweils bis zu fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- wenn es die Nutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- vor Grundstücksein und -ausfahrten sowie auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber,
- über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen,
- an Bordsteinabsenkungen.
Besonderheiten für schwere Fahrzeuge
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger über 2 Tonnen gilt innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten sowie in Sonder-, Kur- und Klinikgebieten ein nächtliches Parkverbot:
- ⏰ Von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen darf dort nicht geparkt werden.
- 📍 Ausnahme: Gekennzeichnete Parkplätze oder das Parken von Linienbussen an Endhaltestellen.
Allgemeine Parkregeln
- Fahrzeuge müssen platzsparend abgestellt werden.
- Ein mindestens drei Meter breiter Fahrstreifen muss für den Verkehr frei bleiben.
- Ist die Fahrbahn durch eine durchgezogene Linie geteilt, müssen mindestens drei Meter Abstand zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie vorhanden sein.
- In Einbahnstraßen oder bei Schienen auf der rechten Straßenseite darf auch links geparkt werden.
- Das Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen ist verboten.
Rechtliche Grundlagen
📜 Die gesetzlichen Bestimmungen zum Halten und Parken finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO):
- § 12 StVO – Halten und Parken
- § 41 StVO – Vorschriftzeichen
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Stand: 29.01.2025
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