Feinstaubplakette für die Umweltzonen
Seit 2005 gilt in der Europäischen Union eine Luftqualitätsrichtlinie, die Grenzwerte für die Belastung der Luft mit Feinstaub und anderen Schadstoffen festlegt. Um die Belastung der Luft durch Abgase dauerhaft zu senken, wurden und werden in ganz Deutschland Umweltzonen eingerichtet. Fahrzeuge dürfen nur noch dann in die entsprechend gekennzeichneten Umweltzonen einfahren, wenn sie eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen Feinstaubplaketten an der Windschutzscheibe tragen oder per Gesetz eine gültige Ausnahmegenehmigung für die Umweltzonen besitzen.
Eine Plakette bekommen Sie persönlich im Bürgeramt und bei den technischen Prüfstellen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ), aber auch in autorisierten Autowerkstätten.
Die Plakette gilt bundesweit in allen deutschen Städten mit einer Umweltzone. Sie muss immer mit dem aktuellen Kennzeichen übereinstimmen. Eine beschädigte beziehungsweise unleserliche Plakette muss durch eine neue ersetzt werden.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (beziehungsweise Fahrzeugschein)
Gebühren
- 5,- Euro
Kontakt
Stand: 07.12.2021
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