Rundfunk-, Fernseh- und Telefongebühren

Rundfunk-, Fernseh- und Telefongebühren

Rundfunk- und Fernsehgeräte unterliegen der Gebührenpflicht und müssen angemeldet werden. Der Kontakt läuft direkt über ARD ZDF Deutschlandradio (früher GEZ) - Beitragsservice - in 50656 Köln.

Bildausschnitt mit Zoom auf die rote Power-Taste einer Fernbedienung. Infos zu Rundfunk-, Fernseh- und Telefongebühren. GEZ. - Bild von PublicDomainPictures auf Pixabay

In besonderen Fällen kann eine Ermäßigung oder Befreiung von der Gebührenpflicht erteilt werden, genaue Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite rundfunkbeitrag.de.

Im Zusammenhang mit einer Ermäßigung des Rundfunkbeitrages oder einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht besteht zudem die Möglichkeit, bei einem Telefonanschluss bei der Telekom einen vergünstigten Telefontarif (Sozialtarif) zu erhalten. Die weiteren Einzelheiten sowie einen Antrag finden Sie auf den Internetseiten der Telekom.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".

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Stand: 12.09.2024

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