Freilaufflächen für Hunde
Sie wollen sich darüber informieren, wo Ihr Hund frei laufen darf und wo nicht? Dann sind Sie hier richtig!
Die einzige Freilauffläche ist die ausgewiesene Hundeauslauffläche im Auberg.
Das heißt aber nicht, dass Sie Ihren Hund in allen anderen Bereichen zwingend an die Leine nehmen müssen.
Überblick der verschiedenen Bereiche
Wald
Auf Waldwegen darf ein Hund unangeleint geführt werden. Aber Vorsicht: Neigt Ihr Hund dazu vom Weg abzuweichen und haben Sie ihn nicht immer unter Kontrolle? Dann müssen Sie Ihren Hund an die Leine nehmen.
Landschaftsschutzgebiete
Freilaufende Hunde stören und beunruhigen wildlebende Tiere. Zum Schutz dieser wurden die Schutzgebiete festgesetzt. Wenn Sie gewährleisten können, dass Ihr Hund "bei Fuß" geht und auf den ausgewiesenen Wegen bleibt, können Sie Ihren Hund unangeleint führen.
Naturschutzgebiete
Zum Erhalt der Erholungsgebiete und zum Schutz der sensiblen und wertvollen Lebensräume und Arten gelten in Naturschutzgebieten wichtige Verhaltensregeln, die unbedingt einzuhalten sind. Hunde müssen in Naturschutzgebieten zu jeder Zeit an der Leine geführt werden. Die Wege dürfen grundsätzlich nicht verlassen werden.
Städtische Grünanlagen
In städtischen Grünanlagen sind Sie verpflichtet Ihren Hund anzuleinen.
Auch hier kontrolliert die Grünstreife des Ordnungsamtes die Einhaltung der Anleinverpflichtung. Ein Verstoß kann ebenfalls mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Spielplätze und das eingezäunte MüGa-Zentralgelände
Hier darf Ihr Hund leider nicht mitkommen. Besuchende, die trotz des Verbotes auf diesen Flächen einen Hund mitführen, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Zum Schutz spielender Kinder schreitet das Ordnungs- und Umweltamt hier rigoroser ein, als an anderen Orten.
Einkaufsbereiche und Wohnbereiche
In Einkaufsstraßen, eng bebauten Straßen in denen mit vielen Fußgänger*innen zu rechnen ist, müssen Sie Ihren Hund ebenfalls anleinen.
Für "gefährliche Hunde" gelten Sonderregelungen.
Sollte die Grünstreife des Ordnungsamtes beobachten, dass der Hund im Wald oder Landschaftsschutzgebiet nicht unter Ihrer Kontrolle steht, sowie in den anleinpflichtigen Bereichen ohne Leine geführt wird, kann ein Verwarngeld erhoben werden.
Kontakt
Stand: 14.05.2024
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