Futtermittelüberwachung ist Verbraucher*innenschutz
Die Futtermittelüberwachung ist Europaweit einheitlich geregelt und wird durch das Futtermittelgesetz, die Futtermittelverordnung und weitere Gesetze in nationales Recht umgesetzt.
Wer wird überwacht?
- Futtermittelherstellungsbetriebe
- Vertriebsunternehmen (Handel, Importierende, Genossenschaften)
- Tierhaltende
Was wird untersucht?
- Einzelfuttermittel, wie Getreide, Extraktionsschrote oder Mineralstoffe
- Mischfuttermittel aus mehreren Einzelfuttermitteln
- Zusatzstoffe, wie Spurenelemente, Vitamine, Leistungsförderer oder Kokkzidiostatika
- Vormischungen von Zusatzstoffen zur Einmischung in Mischfuttermittel
Was wird kontrolliert?
- Ordnungsgemäße Kennzeichnung
- Deklarierte Komponenten, deren Anteil und Qualität
- Gehalte an Energie und Inhaltsstoffen, wie Rohprotein, Stärke, Calcium, Phosphor
- Gehalte an Zusatzstoffen
- Gehalte an unerwünschten Stoffen, wie Mykotoxine, Schwermetalle, Dioxine, Polychlorierte Biphenyle (PCB)
- Vorhandensein verbotener Stoffe, wie Tiermehl, Kot oder Klärschlamm
- Vorhandensein nicht mehr zugelassener Stoffe
Datenschutzhinweise des Veterinäramtes
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO). Auf Anforderung übersenden wir Ihnen diese auch per Post.
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Stand: 17.02.2023
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