Archiv-Beitrag vom 17.07.2020Geänderter Bußgeldkatalog
Die Rücknahme des geänderten Bußgeldkataloges im Straßenverkehrsrecht hat dazu geführt, dass alle noch nicht rechtskräftigen Verfahren nach den alten Bedingungen behandelt werden müssen. Das hat jetzt das NRW-Innenministerium den Städten mitgeteilt.
Foto: Sabine Meier
Anders verhält es sich allerdings mit den bereits rechtskräftig verfügten Fahrverboten. Diese können nur über die jeweilige Bezirksregierung und hier über einen Gnadenerlass zurückgenommen werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Stadt Mülheim am 17. Juli an die Bezirksregierung Düsseldorf gesandt, so Stadtsprecher Volker Wiebels
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Stand: 17.07.2020
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