Gebärdensprache und Gebärdendolmetschende
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen wurde die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt. Mit § 6 erhielten Gehörlose das Recht, beim Umgang mit Sozialbehörden die Gebärdensprache zu benutzen und sich kostenlos der Dienste eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer Gebärdensprachdolmetscherin zu bedienen.
Die Bestimmungen und Voraussetzungen sind in der entsprechenden Kommunikationshilfeverordnung beschrieben.
Hier gelangen Sie zu den Internetseiten des Bundesverbandes der Gebärdensprachdolmetschenden Deutschlands e. V. sowie des Berufsverbandes der Gebärdendolmetscher*innen NRW.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".
Kontakt
Stand: 13.09.2024
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