Gehobener Dienst
Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
Brandoberinspektor-Anwärter*in
Einstellungsvoraussetzungen:
- Mindestens Abschlusszeugnis einer Fachhochschule (FH) oder ein entsprechender Studiengang einer Gesamthochschule in einer technischen Fachrichtung, Abschluss als Dipl.-Ing (FH) oder vergleichbarer Bachelor-Abschluss
- Höchstalter 38 Jahre (bei Einstellung)
- Gültiger Führerschein Klasse B
- Keine Vorstrafen
- Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst
- Weitere beamtenrechtliche Voraussetzungen
Einstellungsverfahren:
Das Einstellungsverfahren gliedert sich in folgende Teile:
- Praktischer und sportlicher Test
- Vorstellungsgespräch
- Amtsärztliche Untersuchung auf Feuerwehrtauglichkeit
Ausbildung:
Seit dem 1. Januar 2014 ist die neue Laufbahnverordnung NRW für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in Kraft getreten. Danach gliedert sich die Ausbildung wie folgt:
Ausbildungs- abschnitt |
Dauer | Inhalt |
1 |
5 Monate |
B I/B II - Lehrgang (Feuerwehrtechnische Grundausbildung bei einer Berufsfeuerwehr, inklusive Abschlussprüfung; hier werden die grundlegenden Tätigkeiten im Feuerwehrdienst vermittelt) |
2 |
1 Monat |
Ausbildung zum Rettungssanitäter (Theoretischer Teil) |
3 |
2 Monate |
Einsatzpraktikum als Truppmann oder Truppführer bei einer Berufsfeuerwehr Praktischer Teil der Ausbildung zum*zur Rettungssanitäter*in (Praktikum auf einem Rettungswagen beziehungsweise Krankenhauspraktikum) |
Urlaub | ||
4 |
2 Monate |
B III Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster (Ausbildung zum*zur Gruppenführer*in inklusive Gruppenführer*innenprüfung) |
5 |
2 Monate |
Einsatzpraktikum als Gruppenführer*in bei einer Berufsfeuerwehr |
5 |
1 Monat |
Wissenschaftliche Grundlagen (nur für Aufstiegsbeamt*innen) |
6 | 2 Monate | Abteilungsdienst (Praktikum in verschiedenen Fachabteilungen einer Berufsfeuerwehr) |
Urlaub | ||
7.1 |
2 Wochen |
Lehrgang "Menschenführung I" an einer zentralen Ausbildungseinrichtung des Landes NRW |
7.2 |
1 Monat |
Lehrgang "Organisation/Einsatzrecht/BWL" an einer zentralen Ausbildungseinrichtung des Landes NRW |
7.3 |
2 Monate |
B IV - Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster (Ausbildung zum*zur Zugführer*in, inklusive Zugführer*innenprüfung) |
Urlaub | ||
8 |
2 Monate |
Einsatzpraktikum als Zugführer*n bei einer Berufsfeuerwehr |
9.1 |
1 Monat |
B V - Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster (Ausbildung Verbandsführer*in, Stabsarbeit, Abschnittsleiter*in Rettungsdienst, ABC) |
9.2 | 2 Wochen | Lehrgang "Menschenführung II" an einer zentralen Ausbildungseinrichtung des Landes NRW |
9.3 | 2 Wochen | Laufbahnprüfung am Institut der Feuerwehr NRW in Münster |
Gesamtdauer:
- 24 Monate
Die Ausbildung wird bei Bedarf um bis zu drei Monate verlängert um die Ausbildung zum*zur Rettungssanitäter*in vollständig abschließen zu können.
Besoldung:
- Anwärter*innenbezüge nach Bundesbesoldungsgesetz
Kontakt
Stand: 21.06.2023
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us