Gehörlose

Gehörlose

Gehörlose Personen, die aufgrund einer Hörschädigung (Schwerhörigkeit oder Taubheit) vorwiegend in Gebärdensprache kommunizieren, werden als „gehörlos“ bezeichnet. Etwa 80.000 gehörlose Menschen leben in der Bundesrepublik Deutschland.
Für den Austausch mit Nichtbetroffenen benötigen Gehörlose besondere Kommunikationshilfen wie zum Beispiel Gebärdendolmetscher*innen, Schriftdolmetscher*innen, Faxgeräte oder andere schriftliche Verständigungsmittel.

Ärztlicher Notdienst

Seit April 2011 steht für Gehörlose die landesweite Faxnummer 0203 / 5706444 für den ärztlichen Notdienst zur Verfügung. Sie finden diesen Zugang unter www.lebenmitbehinderungen.nrw.de.

Behördenauskunft ohne Worte

Gebärdensprache vor dem Bildschirm, Start des D115-Gebärdentelefons am 26. April 2010. So wird den Gehörlosen -ohne Hilfe Dritter- ein Dialog in der ihnen vertrauten Gebärdensprache ermöglicht.

Das 115-Gebärdentelefon überwindet Hürden in der verbalen Kommunikation über die visuelle Darstellung sogenannter Gebärden. So wird den Gehörlosen - ohne Hilfe Dritter - ein Dialog in der ihnen vertrauten Gebärdensprache ermöglicht. Dadurch erhält eine wichtige gesellschaftliche Gruppe, die den Service der einheitlichen Behördenrufnummer bislang nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen nutzen konnte, einen leichten Zugang zur öffentlichen Verwaltung.
Das 115-Gebärdentelefon wurde in Kooperation zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgebaut.
Der Zugang zu diesem Service erfolgt über Videotelefonie. Die Nutzenden benötigen dazu lediglich einen internetfähigen Computer oder ein Video-Telefon sowie einen sogenannten SIP-Videoclient (Session Initiation Protocol), der kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann.

Über einen Dienstleistungsunternehmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgt der Zugang zum Gebärdenservice. Die dort zuständigen Mitarbeiter*innen wurden speziell auf Auskunftsprozesse bei der Nutzung der D115-Wissensdatenbank geschult. Sollte eine Anfrage darüber hinausgehen, wird den Anrufer*innen die Aufnahme ihrer Anfrage und ihre Weiterleitung an die zuständige Behörde angeboten.
Die „115“ startete am 24. März 2009 in einem zweijährigen Pilotbetrieb und Mülheim war von Beginn an mit dabei. Inzwischen ist die D115 in den teilnehmenden Modellregionen für etwa 13 Millionen Bürger*innen verfügbar. Langfristig soll der 115-Service im gesamten Bundesgebiet angeboten werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der D115-Internetseite.

Gehörlosengeld

Unter besonderen Voraussetzungen erhalten Betroffene finanizielle Hilfen. Näheres dazu finden Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland.

Kontaktaufnahme für Gehörlose in Mülheim:
Das Gehörlosen-Notfallfax der Stadt Mülheim unter 0208 / 472178.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".

Kontakt


Stand: 13.09.2024

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