Gesamtabschlüsse Konzern Stadt
Zahlreiche Gemeinden haben in den vergangenen Jahren bestimmte Bereiche ihres Haushalts in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form ausgegliedert und verfügen damit inzwischen über konzernähnliche Beteiligungsstrukturen. Durch die Vielzahl dieser organisatorischen und finanziellen Auslagerungen von Aufgabenbereichen besteht die Gefahr, dass der Gesamtüberblick verlorengeht. Dies hat häufig zu einer Schwächung der zentralen Gesamtsteuerung der Kommunen geführt.
Seit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 hat die Gemeinde nun in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Er orientiert sich am kommunalen Jahresabschluss und besteht aus
- der Gesamtergebnisrechnung,
- der Gesamtbilanz,
- dem Gesamtanhang
- der Kapitalflussrechnung
- dem Eigenkapitalspiegel
und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Weiteres Pflichtelement ist der Gesamtverbindlichkeitenspiegel. In dem Gesamtabschluss werden die Jahresabschlüsse eines Geschäftsjahres der Kernverwaltung und aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt in bereinigter Form zu einer Gesamtrechnung zusammengeführt. Dadurch soll ein realistisches Bild der gesamtwirtschaftlichen Lage des „Konzerns Kommune“ entstehen. Die so gewonnene Transparenz über alle gemeindlichen Aktivitäten soll eine umfassende Informationsgrundlage für die einheitliche Führung und effiziente Steuerung des Konzerns schaffen.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat ihren ersten vollständigen Gesamtabschluss zum Stichtag 31. Dezember 2010 aufgestellt. Dieser wurde vom Rat der Stadt am 10. April 2014 festgestellt.
Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2018 (als Anlage die Vorjahre 2011-2017) wurde vom Rat der Stadt am 16. Dezember 2021 festgestellt.
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Stand: 27.10.2022
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