Gewerbliche Güterbeförderung

Sie möchten gewerbsmäßig Transporte mit Kraftfahrzeugen durchführen? Dann benötigen Sie unter Umständen eine Genehmigung des Ordnungsamtes.

Lkw fährt auf der Straße. Das Fahrpersonalrecht (Sozialvorschriften im Straßenverkehr) regelt in erster Linie den Schutz der Menschen, die in abhängigen Arbeitsverhältnissen als Fahrende von Gütertransporten beschäftigt sind. - Pixabay

Werkverkehr und gewerblicher Güterkraftverkehr

Um Werkverkehr handelt es sich, wenn Transportleistungen für eigene Zwecke eines Unternehmens durchgeführt werden. Die genauen Voraussetzungen sind in § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes genannt. Werkverkehr ist nicht genehmigungspflichtig, muss aber beim Bundesamt für Güterverkehr angezeigt werden.

Wer Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 Tonnen (t) für andere gegen Entgelt durchführen will, benötigt für die Durchführung dieser Verkehre als angehende*r Güterkraftverkehrsunternehmer*in eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetztes (GüKG) oder eine Gemeinschaftslizenz nach der EG-Verordnung 1072/2009. Die Genehmigung - hier wird unterschieden zwischen der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und der Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt innerhalb der Europäischen Union) – wird durch das Ordnungsamt erteilt.

Ab dem 21. Mai 2022 wird auch für den Einsatz von Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr die Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Rechtliche Grundlage ist hierbei für die Erlaubnis das Güterkraftverkehrsgesetz sowie für die Gemeinschaftslizenz die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nummer 1072/2009.

Erteilungsvoraussetzungen

Damit wir Ihnen eine Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz erteilen können, müssen Sie nachweisen, dass Sie

  • über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Mülheim an der Ruhr verfügen,
  • persönlich zuverlässig,
  • finanziell leistungsfähig und
  • fachlich geeignet sind.

Die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf der Kraftverkehrsunternehmer*innen sind ausführlicher beschrieben in der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nummer 1071/2009.

Nähere Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung hält die IHK zu Essen unter dem Link https://www.ihk.de/meo/ für Sie bereit. Hier finden Sie weitere umfassende Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmende.

 

 

Unterlagen

Unterlagen

Welche Unterlagen eingereicht werden müssen, um die Erteilungsvoraussetzungen nachweisen zu können, kann sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden.

Grundsätzlich ist einzureichen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Belegart 0) für die Antragstellenden, etwaige weitere geschäftsführende Personen oder Gesellschafter und Gesellschafterinnen sowie den internen oder externen Verkehrsleitungen
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde (Belegart 9) für die Antragstellenden, etwaige weitere geschäftsführende Personen oder Gesellschafter*innen sowie der internen oder externen Verkehrsleitung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fachbereichs Finanzen
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister für die Antragstellenden, etwaige weitere geschäftsführende Personen oder Gesellschafter*innen sowie der internen oder externen Verkehrsleitung
  • Güterschadenhaftpflichtversicherung
  • Miet- oder Pachtvertrag (und gegebenenfalls Einverständniserklärung des Vermieter*der Vermieterin zur Gewerbeausübung)
  • Arbeitsvertrag des Verkehrsleiters*der Verkehrsleiterin
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapital- und eventuell Zusatzbescheinigung, auszufüllen von Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in oder Kreditinstitut)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen

Darüber hinaus sind gegebenenfalls einzureichen:

  • Auszug aus dem Handelsregister (bei eingetragenen Firmen)
  • Gesellschaftervertrag (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts)

Die Auszüge aus dem Gewerbe- und dem Verkehrszentralregister, das Führungszeugnis sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag mit allen Unterlagen mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Betriebsbeginn oder dem Ablauf der bestehenden Genehmigung einreichen. Ansonsten kann eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrags leider nicht gewährleistet werden.

Bitte nehmen Sie zudem vor der Antragstellung telefonisch Kontakt mit uns auf, um Unklarheiten und Fragen zu klären.

 

Formulare

Formulare

 

Gebühren

Gebühren

  • Erteilung der Erlaubnis sowie Neu- oder Wiedererteilung der Gemeinschaftslizenz: 645,- Euro
  • Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit der Verkehrsleitung: 245,- Euro
  • Erteilung einer Ausfertigung der Erlaubnis oder einer beglaubigten Abschrift der Gemeinschaftslizenz: 115,- Euro
  • Berichtigung oder Ersatzausstellung der Erlaubnis, der Gemeinschaftslizenz, einer Ausfertigung oder einer beglaubigten Abschrift: 50,- Euro
  • Überprüfung der Voraussetzungen der Fahrerbescheinigung inklusive Erteilung: 145,- Euro
  • Berichtigung oder Ersatzausstellung der Fahrerbescheinigung: 50,- Euro

 

Kontakt

Kontakt


Stand: 03.05.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel