Archiv-Beitrag vom 28.03.2023Glasverbot bei Open-Air Abiparty

Archiv-Beitrag vom 28.03.2023Glasverbot bei Open-Air Abiparty

Aus Sicherheitsgründen untersagt die Stadt dies per Allgemeinverfügung.

Damit das närrische Treiben rund um den Rosenmontagszug reibungslos abläuft, bittet die Stadt Mülheim an der Ruhr, folgende Hinweise zu beachten. So gilt rund um den Rosenmontagszug ein Glasverbot. - Online Redaktion - Referat I - Canva - Jose Gonzalez Buenaposada

Scharkantiges Glas kann zu Verletzungen führen.

Foto: Canva

Während der Open-Air Abiparty am Freitag, 31. März 2023, erlässt die Stadt Mülheim an der Ruhr ein Glasverbot: In der Zeit von 10 bis 16 Uhr ist es im Bereich der Schleuseninsel verboten, Gläser oder Glasflaschen mitzuführen. Der Bereich umfasst den Parkplatz im nördlichen Teil bis zum Wasserbahnhof, die Schleusenbrücke sowie die Straße Auf dem Dudel von Hausnummer 31-35 und die Wilhelmstraße 1-3.

Das Ordnungsamt der Stadt begründet die Maßnahme mit der Sicherheit der Abiparty-Teilnehmer*innen: Bei der Vielzahl von Personen, die teils dicht gedrängt an der Veranstaltung teilnehmen, sei davon auszugehen, dass Gläser und/oder Glasflaschen fallen gelassen würden und zu Bruch gehen könnten. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass Teilnehmende sich durch die auf dem Boden liegenden Scherben Schnittverletzungen zufügen könnten. Zudem könnten Rettungsfahrzeuge behindert werden, wenn Scherben die Reifen der Wagen beschädigen.

Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt 06/Jahrgang 2023 am 14. März veröffentlicht.

Kontakt


Stand: 28.03.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel