Grillen auf dem Balkon
Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?
Aus brandschutztechnischer Sicht ist gegen das Grillen auf Balkonen und Terrassen
nichts einzuwenden. Die Belästigung durch Rauch oder Geruch muss sich auf ein Minimum beschränken.
Die Gebrauchsanweisungen für die Grillgeräte sind auf jeden Fall zu befolgen, dies gilt insbesondere für gasbetriebene Grillgeräte.
Verantwortlich für die Sicherheit sind diejenigen, die das Gerät (den Grill) in Betrieb nehmen und bedienen.
Vermieter*innen können das Grillen auf Balkonen und Terrassen im Mietvertrag regeln, dass heißt auch, dass sie es grundsätzlich verbieten können.
Für das Grillen im Freien gilt, dass die Genehmigung der Grundstückseigentümer*innen vorliegen muss. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass auf öffentlichen Grillanlagen eine generelle Genehmigung besteht.
Verhaltensmaßregeln
- Bei der Wahl des Grillplatzes ist darauf zu achten, dass sich keine brennbaren Gegenstände in direkter Nähe befinden.
- Der Grill muss ständig beaufsichtigt werden und ist vor dem Zugriff durch Kinder zu schützen.
- Brennbare Flüssigkeiten (zum Beispiel Spiritus) dürfen nicht auf einen heißen Grill gekippt werden, da dann die Gefahr einer Stichflamme besteht.
- Im Freien ist auf die Beschaffenheit des Untergrundes sowie den Wind zu achten.
- Der Grill muss solange beaufsichtigt werden, bis er nicht mehr heiß ist. Soll der Grill gelöscht werden, so hat dies mit äußerster Vorsicht zu erfolgen, da beim Löschen glühende Teilchen herausgeschleudert werden und zu Verletzungen führen können.
- Sprechen Sie vorher mit Ihren Nachbar*innen, um unnötigen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden.
Verschiedene Gerichte haben sich schon mit dem Thema Nachbarschaftsstreit befasst. Mehr dazu in einem Beitrag des Axel Springer Verlages auf Welt-Online.
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Stand: 02.01.2023
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