Verkehrsregelung (Grüne Welle/Verkehrsabhängige Steuerung)

Verkehrsregelung (Grüne Welle/Verkehrsabhängige Steuerung)

Das Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr wird von den Autobahnen A3, A40 und A52 umschlossen, so dass der Anteil des Durchgangsverkehrs im Stadtgebiet selbst eher gering ausfällt. Trotzdem müssen auf dem innerstädtischen Straßennetz täglich mehr als 330.000 Pkw-Fahrten abgewickelt werden. Alleine die Verkehrsbelastung auf der Konrad-Adenauer-Brücke liegt bei über 45.000 Kraftfahrzeugen am Tag.
Diese Verkehrsmengen zu bewältigen stellt insbesondere an den Kreuzungen, an denen stark belastete Straßen zusammentreffen, hohe Anforderungen an die Verkehrsregelung. Damit neben den Kraftfahrzeugen auch andere Verkehrsteilnehmer*innen wie Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und auch Busse und Bahnen sicher diese Bereiche passieren können, werden die Kreuzungen in der Regel durch Ampeln geregelt.

Grüne Welle

Viele dieser Ampeln sind so untereinander koordiniert, dass zumindest für Teile eines Straßenzuges eine Grüne Welle existiert.

Ampel, Essener Straße. 18.03.2013 Foto: Walter Schernstein

Für die Steuerung des Verkehrsablaufs durch Ampeln ist die Grüne Welle von besonderer Bedeutung. Sie wird durch Koordinierung der Signalprogramme benachbarter Kreuzungen erreicht, bei der die Mehrzahl der Fahrzeuge unter Einhaltung einer bestimmten Geschwindigkeit (in der Regel die zulässige Höchstgeschwindigkeit) mehrere Kreuzungen ohne Halt passieren können. Dabei werden die Freigabezeiten in Fahrtrichtung hintereinanderliegender Kreuzungen aufeinander abgestimmt. Bei der Planung der Günen Welle müssen die Belange des individuellen Kraftfahrzeugverkehrs, der öffentlichen Verkehrsmittel, der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen beachtet werden.

Die angemessene Berücksichtigung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innengruppen bedeutet, dass zeitlich und örtlich differenzierte Kompromisslösungen gefunden werden müssen, damit keine Gruppe unzumutbar benachteiligt wird. Die Grüne Welle im Netz oder Straßenzug dient vorwiegend dazu, die Summe aller personenbezogenen Reisezeiten im System zu verringern, den Fahrkomfort zu verbessern, den Kraftstoffverbrauch zu senken und die Umwelt möglichst wenig durch Lärm und Schadstoffe zu beeinträchtigen.

Grüne Wellen für den Kraftfahrzeugverkehr funktionieren nur bei Abständen bis zu 750 Meter zwischen den Ampelanlagen. Bei größeren Entfernungen lösen sich die Fahrzeugpulks so weit auf, dass eine Koordinierung der Ampeln nicht mehr sinnvoll ist. Bei hoch belasteten Straßenzügen kann eine gute Qualität der Koordinierung meist nicht erzielt werden.

Im Stadtgebiet existieren aktuell folgende Grüne Wellen:

  • Mannesmannallee zwischen Mühlenstraße und Heiermannstraße
  • Aktienstraße zwischen Mellinghofer Straße und Oberheidstraße
  • Kölner Straße/B1 zwischen Luxemburger Allee und Mendener Straße
  • Straßburger Allee zwischen Kölner Straße und Alte Straße
  • Saarner Straße von Alte Straße bis Saarnberg sowie von Strippchens Hof bis Duisburger Straße
  • Prinzeß-Luise-Straße/Großenbaumer Straße zwischen Bülowstraße und Uhlenhorstweg
  • Dickswall zwischen Kaiserplatz und Kattowitzer Straße
  • Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Oppspringkreuzung
  • Tourainer Ring zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Dickswall

Verkehrsabhängige Steuerung

Gerade im Bereich der Innenstadt sind zahlreiche Ampeln zudem verkehrsabhängig gesteuert. Bei einer verkehrsabhängigen Steuerung werden alle Verkehrsteilnehmer*innen (Kraftfahrzeuge, Motorräder, Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, ÖPNV-Fahrzeuge und mehr) mithilfe von Detektoren erkannt. Dies geschieht unter anderem durch in die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen, Kameras, Drucktaster für Fußgänger*innen, Koppelspulen und Funk. Je nach Bedarf wird dann die Freigabezeit für die einzelnen Verkehrsteilnehmer*innen entweder verlängert, verkürzt oder sie entfällt völlig.
In den Spitzenverkehrszeiten lässt sich somit, im Gegensatz zu einer Festzeitsteuerung, die Dauer der Überlastung einer Kreuzung reduzieren. Weiterhin wird in den Schwachlastzeiten der Kraftfahrzeugverkehr der Hauptrichtung nicht durch unnötige Freigaben der Nebenrichtung beziehungsweise von Fußgänger*innen angehalten.

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Stand: 02.08.2024

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