Archiv-Beitrag vom 22.12.2017Grundsteuer ab 2018
Der „Fachbereich Finanzen“ weist daraufhin, dass für das Jahr 2018 keine Grundsteuererhöhung beschlossen wurde. Seit dem Jahr 2013 wird, wie bereits mehrfach in den Medien bekanntgegeben, mit sogenannten Dauerbescheiden gearbeitet. Diese behalten bis zu einer steuerrelevanten Änderung ihre Gültigkeit. Demzufolge werden für das Veranlagungsjahr 2018 keine neuen Grundsteuerbescheide erlassen.
Zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren weisen wir daher dringend auf die rechtzeitige Überweisung von Steuerforderungen hin, sofern keine Daueraufträge bestehen oder Einzugsermächtigungen erteilt wurden.
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Stand: 22.12.2017
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