Archiv-Beitrag vom 12.02.2019Grundsteuererhöhung
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 6. Dezember 2018 beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B ab 2019 auf 890 % zu erhöhen.
Aufgrund der Teilnahme der Stadt Mülheim an der Ruhr am Stärkungspakt Stadtfinanzen und der damit vom Land NRW bereitgestellten Stärkungspaktmittel ist ein Haushaltsausgleich zwingend erforderlich. Ein hoher Einbruch in der Gewerbesteuer musste daher durch ein Paket von Einzelmaßnahmen kompensiert werden, unter anderem auch durch die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B.
Am 14. Februar ist das Thema Grundsteuer nochmal im Rat. Oberbürgermeister Ulrich Scholten und Stadtkämmerer Frank Mendack machen vor der Ratssitzung erneut deutlich, dass nur mit einem Maßnahmenpaket von über 30 Millionen Euro eine Handlungsfähigkeit der Stadt, unter anderem für Investitionen in Schulen und Kindertageseinrichtungen (KiTas), gesichert ist. "Nur durch den verantwortungsvollen Beschluss der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD konnte eine Grundsteuererhöhung auf über 1.200 % im Konsolidierungszeitraum vermieden werden. Jetzt geht es darum, die Maßnahmen konsequent umzusetzen.“
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Stand: 14.02.2019
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